08.02.2017

EMV bei Hochvoltsystemen im Kraftfahrzeug und Normen für die Umsetzung

Elektromagnetische Verträglichkeit

EMV-Prüfung nach ECE- bzw. EU-Richtlinie

Alternativ zu den erläuterten EU-Regelwerken hinsichtlich der EMV-Prüfung können Elektrofahrzeuge und deren elektrischen Komponenten nach den gültigen ECE-Regeln (UNECE, United Nations Economic Commission for Europe, Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) zugelassen werden. Mittlerweile existieren weit über 100 technische ECE-Regeln. Die ECE-Regel Nr. 10 (ECE- R10) behandelt dabei das Thema elektromagnetische Verträglichkeit. In der dritten Revision der ECE-R10 werden dieselben Anforderungen wie in der entsprechenden EU-Richtlinie gefordert.

Damit ergibt sich hinsichtlich der durchzuführenden EMV-Prüfungen kein Unterschied, ob die EMV nach den EU-Richtlinien oder nach der ECE-R10 geprüft und bewertet wird. Die ECE-R100 befasst sich mit batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen. Allerdings liegt der Schwerpunkt der ECE-R100 im weiteren Sinn bei der elektrischen Sicherheit, während EMV-Anforderungen in der ECE-R10 behandelt werden.

Während des leitungsgebundenen Ladens des Elektro- oder Hybridfahrzeugs greift wegen der anwendbaren Spannungsgrenzen üblicherweise die EU-Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, die auch die Normenreihe EN 61851 Konduktive Ladung von Elektrofahrzeugen aufführt. Die im aktuellen Amtsblatt der EU vom 31.08.2011 aufgeführte EN 61851-21:2002 enthält ab Abschnitt 9 ergänzende EMV-Anforderungen, die an die industriellen Standardanforderungen nach der EMV-Richtlinie 2004/108/EG angelehnt sind.

Störungsabstrahlungen …

Autor*in: Florian Krug

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