Einführung zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Anwendungsbereich und Übergangsfrist
Grundsätzlich erfasst die EMV-Richtlinie 2014/30/EU sämtliche Betriebsmittel und Netze, die elektromagnetische Störungen verursachen können, unabhängig davon, ob sie niederfrequente oder hochfrequente Störungen verursachen oder deren Betrieb durch entsprechende elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden könnte.
Geräte (Apparate und ortsfeste Anlagen) müssen die EMV-Anforderungen erfüllen, wenn sie auf den Markt gebracht und/oder in Betrieb genommen werden.
Die folgenden Produkte fallen ausdrücklich unter die EMV-Richtlinie:
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Rundfunkgeräte
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Fernsehgeräte
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Elektro-Haushaltsgeräte
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handgeführte Elektrowerkzeuge
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Leuchten und Leuchtstofflampen
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Funkgeräte verschiedener Art
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Industrieausrüstungen
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informationstechnische Geräte
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Telekommunikationsgeräte
Geräte, die ausdrücklich vom Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie 2014/30/EU ausgeschlossen sind, sind z.B.:
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Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, die unter die Richtlinie 1999/5/EG fallen
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Luftfahrzeuge und zum Einbau in Luftfahrzeuge bestimmte Betriebsmittel
Übergangsfrist: 20.04.2016
Betriebsmittel, die vor dem 20.04.2016 in Verkehr gebracht wurden und der Richtlinie 2004/108/EG entsprechen, müssen nicht nach der neuen EMV-Richtlinie bewertet werden.
Definitionen
Betriebsmittel
Als Betriebsmittel werden Geräte und ortsfeste Anlagen angesehen.
Geräte
Nach Artikel 3 ist ein Gerät ein fertiger Apparat oder eine als Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher …
Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „Elektromagnetische Verträglichkeit“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.