Einführung CE-Kennzeichnungspflicht
Erst Konformitätserklärung, dann CE
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Europäischen Gemeinschaft entspricht. Mit der CE-Kennzeichnung am Produkt wird nach außen signalisiert, dass das Produkt allen anzuwendenden Richtlinien entspricht. Damit verbunden ist die Pflicht, eine Konformitätsbewertung nach einem vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen; im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie ist dies eigentlich immer eine Selbsterklärung des Herstellers.
Die Konformitätserklärung ist eine rechtliche Zusicherung, dass die darin genannten (technischen) Vorschriften und Normen eingehalten werden. Diese Konformitätserklärung kann entsprechend nur von jemandem mit entsprechender Handlungsvollmacht unterschrieben werden. Teilweise findet sich auch die praktische Lösung, dass ein Geschäftsführer auf der Konformitätserklärung unterschreibt, aber ebenfalls der für die technische Richtigkeit verantwortliche Mitarbeiter.
Die Konformitätserklärung verbleibt im Original beim Hersteller, muss nur auf Anfrage Behörden vorgelegt werden und kann auf Anfrage Kunden vorgelegt werden. Der Kunde hat kein Anrecht auf die Konformitätserklärung, es ist aber anzunehmen, dass ein Produkt, zu dem auch auf Anfrage keine Konformitätserklärung vorgelegt wird, schwere technische Mängel aufweist. Es ist insofern wie mit dem zusätzlichen und freiwilligen GS-Zeichen an den Produkten: Werden Ihnen als Händler solche Produkte …
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