16.09.2016

EG-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung

Die in der Regel vom Hersteller auszustellende EG-Konformitätserklärung ist ein Dokument, das die Übereinstimmung eines Produkts mit den anzuwendenden EG-Richtlinien anzeigt.

In der Einbauerklärung wird z.B. die Inbetriebnahme so lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die diese Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht.

Welche Erklärung ggf. für Ihr Produkt auszustellen ist, wird in den Folgefragen untersucht.

Autor*in: WEKA Redaktion

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