Der Schaltschrank – das unbekannte Wesen

Schaltschrank „von der Stange“
Rechtliche Definitionen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Maschinenrichtlinie führt aus:
Artikel I (2) Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen:
k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 19.02.1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzenaktuell 2014/35/EU fallen:
Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräteengl. low-voltage switchgear and control gear
l) die folgenden Arten von elektrischen Hochspannungsausrüstungen:
Schalt- und Steuergeräte
Der Leitfaden Maschinenrichtlinie erklärt hierzu:
§ 63 Maschinen, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen
Andererseits unterliegen elektrische Niederspannungsgeräte, die für den Einbau in Maschinen gesondert in Verkehr gebracht werden, der Niederspannungsrichtlinie.
Fazit
Hochspannungsschaltgeräte und -steuergeräte fallen weder in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie noch in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie.
Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte, die in die Spannungsgrenzen der Niederspannungsrichtlinie fallen und die gesondert in den Verkehr gebracht werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen. Sie fallen in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie.
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Die Niederspannungsrichtlinie führt aus:
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