Das Deckblatt

Das Deckblatt kann – muss aber nicht – bereits wichtige gesetzliche und andere Anforderungen erfüllen, die es Ihrem Kunden ermöglichen, das Erzeugnis zu identifizieren, für welche die dargebotene Benutzerinformation gilt.
Das Deckblatt muss nicht alle aufgeführten Informationen enthalten. Es muss jedoch zumindest Auskunft darüber geben, um welches Erzeugnis und um welche Art der Benutzerinformation es sich bei der dargebotenen Information handelt.
Hinweis
Wenn Sie als erforderlich gekennzeichnete Inhalte nicht auf dem Deckblatt platzieren möchten, müssen Sie diese Informationen im Kapitel „Wichtige grundlegende Informationen“ platzieren.
Mögliche Inhalte des Deckblatts:
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Logo des Herstellers (freiwillig)
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Bezeichnung der des Erzeugnisses, für welches die dargebotene Benutzerinformation gilt, entsprechend der Angabe auf dem Erzeugnis selbst, ausgenommen – falls vorhanden – die Seriennummer
Hinweis
Die Bezeichnung des Erzeugnisses, die Sie für die Benutzerinformation wählen, muss identisch sein mit der Bezeichnung des Erzeugnisses, die Sie auf der Einbauerklärung verwenden.
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die Art der Benutzerinformation, für welche die dargebotene Benutzerinformation gilt, z.B. Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung (erforderlich)
Hinweis
Um möglichen Irritationen über das Vorhandensein der von der Maschinenrichtlinie geforderten Montageanleitung vorzubeugen, empfiehlt es sich, nach der Bezeichnung der Art der Benutzerinformation (z.B. Betriebsanleitung) den Zusatz „Inkl. …
Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „WEKA Manager CE“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.