27.07.2016

CE-Kennzeichnung im EWR, der Schweiz, der Türkei und im Rest der Welt

Kurz und knackig: Die CE-Kennzeichnung gilt rechtsverbindlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den EFTA-Staaten und in der Türkei.

Im Rest der Welt ist die CE-Kennzeichnung allenfalls im Rahmen vertraglicher Regelungen von Bedeutung.

Die Europäische Union, der EWR und die EFTA

Die Idee, dass Produkte zu den gleichen rechtlichen Bedingungen in der gesamten Europäischen Union vertrieben werden können, erleichtert den Wirtschaftsakteuren den Handel mit diesen Produkten.

CE-Kennzeichnung als Reisepass

Und hier kommt auch schon die CE-Kennzeichnung ins Spiel. Sie ist quasi der Reisepass für Produkte, der die Teilnahme am freien Warenverkehr erst ermöglicht.

Und wohin können Produkte mit CE-Kennzeichnung reisen?

Einige Staaten in Europa gehören ja bekanntermaßen nicht zur Europäischen Union. Da sie aber nicht wirtschaftlich isoliert sein wollen, sind sie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreten.

Europäische Freihandelszone (EFTA)

Der EWR umfasst die Europäischen Union und die Europäische Freihandelszone (EFTA).

Bis heute gehören der EFTA die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island an. Ein 1992 geschlossenes Abkommen garantiert unter anderem den freien Warenverkehr und damit die Geltung der CE-Kennzeichnung im EWR.

Dieses Abkommen wurde von der Schweiz allerdings nicht ratifiziert, weshalb die Schweiz zwar weiterhin EFTA-Mitglied ist, die Regeln des europäischen Binnenmarkts jedoch nicht anerkannt hat.

Die Schweiz wäre aber nicht die Schweiz, wenn es nicht eine …

Autor*in: Jörg Ertelt (Gründer und Inhaber von HELPDESIGN. Autor, Moderator, Dozent.)

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