26.04.2017

Beziehung zwischen Niederspannungsrichtlinie und Maschinenrichtlinie

Entsprechend der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG heißt es in Artikel 1 (2) k) „Elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen (derzeit gültige Fassung: 2006/95/EG):“ sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen. Folgende Proddukte fallen unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie, sofern sie sich innerhalb der Spannungsgrenzen der NRL bewegen:

  • für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte

  • Audio- und Videogeräte

  • informationstechnische Geräte

  • gewöhnliche Büromaschinen

  • Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte

  • Elektromotoren

Jedoch elektrisch betriebene Maschinen, die nicht einer der oben aufgeführten Gattungen angehören, fallen in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Maschinen mit elektrischem Antrieb innerhalb der Spannungsgrenzen der Niederspannungsrichtlinie müssen die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie erfüllen, dem Konformitätsbewertungsverfahren liegt die Maschinenrichtlinie zugrunde.

Auszug aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

Anhang I, 1.5.1 Elektrische Energieversorgung

Eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine muss so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden oder vermieden werden …

Autor*in: WEKA Redaktion

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