21.11.2017

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (November 2017)

Helmpflicht für einen Turbanträger? Beeinträchtigt das gelegentliche Ablegen von ein bis zwei Schaufeln Schnee den Nachbarn? Und wer ist verantwortlich, wenn nach dem Abreißen eines Gebäudes eine gemeinsame Grenzwand der Witterung ausgesetzt ist?

Rechtsprechung Straßenverkehrsbehörde Motorradhelmpflicht Grundstückseigentum Geruchsimmissionsrichtlinie Autowaschpark

Gericht

Datum

Aktenzeichen

OVG Lüneburg 07.09.2017 12 ME 249/16

Anfechtbarer Verwaltungsakt gegenüber Verkehrsteilnehmern

Ein gegenüber Verkehrsteilnehmern wirksamer und daher für sie anfechtbarer Verwaltungsakt liegt nicht schon mit der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vor, sondern setzt die Bekanntgabe durch Aufstellung des entsprechenden Verkehrszeichens voraus (Hier: Ausnahme von diesem Grundsatz).

VGH BW 04.09.2017 10 S 30/16

Turban und Motorradhelmpflicht

Turbanträger wird nicht zwangsläufig von Motorradhelmpflicht befreit.

AG München 20.07.2017 213 C 7060/17

Schnee auf Nachbarsgrundstück

Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum des Nachbarn stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt jedenfalls nicht darunter, weil es keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers hat.

OLG Hamm 03.07.2017 5 U 104/16

Schutz vor Witterung

Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbarn der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. Versäumt dies der vom Eigentümer beauftragte Bauunternehmer, kann der Eigentümer dem Nachbarn zum Schadenersatz verpflichtet sein und nach § 278 BGB für ein Verschulden des Bauunternehmers einzustehen haben.

OVG Lüneburg 14.06.2017 1 ME 64/17

Geruchsintensität bei Tierhaltung

Die Pferdehaltung ist geruchsintensiv und deshalb z.B. in Wohngebieten nicht zulässig. Zwischen den Gerüchen verschiedener Tierarten ist jedoch zu differenzieren. Gerüche aus der Pferdehaltung lösen keine stärkere Belästigungsreaktion aus als Gerüche aus der Schweine- oder Milchkuhhaltung. Die Geruchsintensität ist von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit dem Faktor 0,5 aller Voraussicht nach zutreffend erfasst. Es spricht Überwiegendes für die Annahme, dass eingestallte Pferde im Baugenehmigungsverfahren bei Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit einem Gewichtungsfaktor von 0,5 zu berücksichtigen sind.

OVG Münster 01.06.2017 7 B 442/17

Baugenehmigung für Autowaschpark rechtswidrig?

Eine Baugenehmigung für einen Autowaschpark mit einer Portalwaschhalle, Selbstbedienungswaschplätzen, Staubsaugerplätzen und Pflegehallen ist mit Blick auf das Verbot des § 3 Satz 1 NRW-Feiertagsgesetz nach summarischer Beurteilung rechtswidrig, soweit sie den Betrieb auch an Sonntagen und Feiertagen zulässt.

VG Gelsenkirchen 02.05.2017 14 L 1316/17

Sondernutzungserlaubnis für Plakatwerbung

Bei der Abwägung der Interessen hat sich die Behörde beim Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis an Gründen zu orientieren, die einen sachlichen Bezug zur Straße haben (hier: Plakatwerbung durch eine politische Partei). Die isolierte Würdigung einzelner textlicher oder bildlicher Elemente eines Plakats verbietet sich.

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Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt