Gratis-Download: Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
Sachverhalt:
Bei der Gewerbemeldestelle einer Kleinstadt erscheinen eines Tages fünf männliche Personen. Wie sich herausstellt, sind vier von ihnen Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates. Sie beherrschen die deutsche Sprache nicht. Der fünfte ist deutscher Staatsangehöriger und fungiert nach eigenen Angaben als Übersetzer. Er legt vier vorbereitete Gewerbeanmeldungen für die von ihm begleiteten Personen vor und erklärt, diese wollten unter derselben Anschrift jeweils das Gewerbe „Trockenbau, Hausmeisterdienste, Einbau genormter Baufertigteile, Montieren von Holzkonstruktionen“ anmelden. Eine Handwerkskarte kann keine der vier Personen vorlegen. Der Übersetzer bittet, die Behörde möge den Empfang der Gewerbeanzeigen unverzüglich bescheinigen, da die vier Gewerbetreibenden bereits Aufträge auf einer Großbaustelle hätten.
Der Verdacht
Der Sachbearbeiterin erscheint es fragwürdig, dass die vier Personen ohne ausreichende Sprachkenntnisse ein Gewerbe betreiben wollen und eine gemeinsame Anschrift nutzen Sie hat den Eindruck, dass sie die Gewerbeanmeldungen lediglich auf Anweisung des „Übersetzers“ erstatten.
Auch ist ihr zufällig bekannt, dass sich die angegebene Betriebsanschrift in einer Reihenhaussiedlung befindet. Laut Bebauungsplan handelt es sich um ein reines Wohngebiet.
Zudem hält sie für klärungsbedürftig, ob das Montieren von Holzkonstruktionen ohne Eintragung in der Handwerksrolle überhaupt ausgeübt werden darf.
Rechtliche Prüfung ist nötig
Die Sachbearbeiterin erklärt dem Übersetzer deshalb, dass sie den Empfang der Gewerbeanzeigen nicht sofort bescheinigen, sondern zunächst eine rechtliche Prüfung vornehmen wird und vereinbart für den übernächsten Tag einen neuen Termin.
In der Zwischenzeit bittet sie erfahrene Kolleginnen und Kollegen um Rat, wie sie sich in dieser Situation am besten verhalten soll. Insbesondere beschäftigen sie folgende Fragen:
In diesem Fallbeispiel erfahren Sie, ob Sie bei berechtigten Zweifeln eine Gewerbeanmeldung ablehnen können.
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