Word-Rechnungen nicht GoBD konform!
Seit 01. Januar 2017 gilt das GoBD: Speicherung von Rechnungen in Word und Excel nicht GoBD-konform!

Sie schreiben Ihre Angebote in Word und führen Ihre Rechnungsübersichten in Excel? Dann Vorsicht: die Speicherung und Ablage der Dateien ist nicht GoBD konform!
Seit Januar gelten verbindlich die neuen „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen in elektronischer Form“, kurz GoBD. Diese schreiben vor, dass Rechnungen und Belege unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden müssen.
Wer jetzt seine Rechnungen immer noch mit Word oder Excel erstellt, kann in die GoBD-Falle geraten und dies mit einer Steuerschätzung bezahlen!
Dies kann für Ihren Betrieb teuer werden – darum ist es jetzt höchste Zeit auf eine „echte“ Software umzusteigen!
Mit dem WEKA Handwerksbüro PS erledigen Sie Ihre Büroarbeit jetzt nachvollziehbar und sparen dabei noch jede Menge Zeit:
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