Stundenlohnvertrag
Vorschriften
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§ 4 Abs. 2 VOB/A
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§ 2 Abs. 10 VOB/B, § 15 VOB/B
Vergütung von Stundenlohnarbeiten nach Aufwand
Charakteristisch für den Stundenlohnvertrag ist, dass sich die Vergütung anders als beim Einheitspreis- oder Pauschalvertrag nicht nach den erbrachten Bauleistungen, sondern allein nach dem Aufwand des Auftragnehmers, den dieser im Zusammenhang mit der Ausführung der Bauarbeiten vor allem für Lohn- und Fahrtkosten und für Material- und Geräteeinsatz hatte, bemisst.
Stundenlohnarbeiten werden regelmäßig im Zusammenhang mit Reparatur- und kurzfristigen Ergänzungsaufträgen beauftragt. Häufig kommt die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung auch in Kombination mit einem Einheitspreisvertrag vor, bei dem bestimmte Leistungen herausgenommen sind und auf der Basis eines Stundenlohns abgerechnet werden.
Beispiel
Instandsetzungs- und Abrissarbeiten bei Sanierungen
Stundenlohnvertrag ist ein Ausnahmefall
Die VOB sieht den Stundenlohnvertrag als Ausnahmefall vor. Anwendungsbereich für Stundenlohnarbeiten sind tendenziell eher Bauleistungen geringeren Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen. Mit dem Begriff „überwiegend Lohnkosten“ ist zugleich gesagt, dass daneben keine oder nur vergleichsweise geringe Kosten für Materialien, Geräte, Baustelleneinrichtung sowie Gemeinkosten anfallen.
Risiko beim Stundenlohnvertrag beachten
Für den Auftraggeber enthält die Vereinbarung eines Stundenlohnvertrags ein beachtliches Risiko. Er weiß vor Beauftragung nicht, in welcher …
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