Die Datenschutzgrundverordnung kommt: mit Handwerksbüro PS sind Sie zukunftssicher vorbereitet
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Handwerksbetriebe müssen dann strengere Regelungen erfüllen – ansonsten drohen Bußgelder.

Mit Handwerksbüro PS sind Sie zukunftssicher vorbereitet
Egal ob Kunden- oder Mitarbeiterdaten: fast alle Handwerksbetriebe verarbeiten personenbezogene Daten und sind damit betroffen. Alle Handwerksunternehmen müssen nun genau prüfen, ob Anpassung der Datenverarbeitungsprozesse, Umrüstung von Softwarelösungen oder Änderungen der Verträge erfolgen müssen..
Auch Ihre Handwerkersoftware ist von der DSGVO betroffen
In der Handwerkersoftware speichern Sie Daten Ihrer Kunden oder Interessenten. Auch diese sind betroffen. Laut Vorgabe dürfen Sie Kundendaten nur Speichern, Übermitteln oder nutzen wenn es um die Erfüllung eigener Geschäftszwecke geht. Personenbezogene Daten von Interessenten ohne Auftragschance müssen z.B. gelöscht werden, es ei denn es existiert offizielle Einwilligung. Auch Daten Ihrer Kunden dürfen Sie nur solange speichern, wie für die gesetzlichen Vorgaben, z.B. Aufbewahrungsfristen, unbedingt notwendig. Möchten Sie die Daten in einer Datenbank darüber hinaus archivieren, ist eine Genehmigung erforderlich.
Mit Handwerksbüro PS sind Sie auch hier zukunftsfähig aufgestellt:
In Handwerksbüro wir werden wir Ihnen im ersten Schritt das strukturierte Löschen von Adressdaten ermöglichen. Damit wird beim Löschen automatisch geprüft, ob unter Einhaltung der Fristen die Adresse gelöscht werden kann oder nicht. Kann die Adresse gelöscht werden, werden wie nach DSGVO gefordert, alle Dokumente und Bezugsdaten zu dem Kunden gelöscht. Zudem wird es ein Protokoll geben, in dem die Löschung der Adressdaten protokoliert wird. Somit können Sie auf Knopfdruck nachweisen, Ihren Löschpflichten nach DSGVO nachgekommen zu sein.
Alle Handwerksbüro PS-Kunden mit aktuellem Servicevertrag profitieren zukünftig von dieser Funktion, die in Form eines Updates zur Verfügung gestellt werden. Damit bildet Handwerksbüro PS die Anforderungen nach DSGVO ab.
Und auch in Zukunft wird Handwerksbüro PS ständig weiterentwickelt. Bereits jetzt wird geprüft, wie weitere Zusatz-Funktionen Ihre Arbeit erleichtern könnten, z.B. eine automatische Erinnerungsfunktion welche Adressen gelöscht werden müssen.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von der Datenspeicherung in Ihrer Handwerkersoftware müssen Sie in Ihrem Betrieb weitere Anforderungen der DSGVO erfüllen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten