Achtung bei öffentlichen Vergaben: Lohnzusatzkosten sind jetzt Lohngebundene Zuschläge
Nach den neuen Vergaberegeln sind die Lohnzusatzkosten in die Lohngebundenen Zuschläge umbenannt worden.

Nach den neuen Vergaberegeln ist aus den Lohnzusatzkosten der dritte Teil entfallen und in die Lohngebundenen Zuschläge umbenannt worden.
Dies hat auch Auswirkungen auf die EFB-Preis-Formblätter, die Sie mit jeder öffentlichen Vergabe abgeben müssen.
Im Formblatt 221 werden jetzt die Lohngebundenen Zuschläge benötigt. Die Berechnung der Lohnzusatzkosten muss deshalb komplett anders durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, diese bereits so zu kalkulieren!
Ob Sie wollen oder nicht: bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Sie EFB-Preis-Formblätter abgeben. Die Formblätter sollen aussagekräftige Grundlagen für die preisliche Beurteilung und damit für eine sachgerechte Wertung schaffen und zugleich die Bieter zu einer ordnungsgemäßen Preisermittlung anhalten.
Nur wenn Sie sicher sind stets auf aktuelle Formblätter zuzugreifen, können Sie sicher sein nie mehr durch fehlende, oder veraltete Formblätter aus dem Rennen geworfen zu werden.
Ganz einfach erledigen Sie dies mit der Software EFB-Preis-Formblätter . Mit dieser Software erstellen Sie Ihre Formblätter digital und greifen immer auf den neuesten Stand der Formulare zu.