10.11.2022

Leistungsverzeichnis (LV) einfach erklärt

Das Leistungsverzeichnis (LV) als Teil der Leistungsbeschreibung hilft dabei, Leistungen zu definieren, und ist somit die Basis für die Angebotskalkulation. Wie genau das funktioniert und wie Sie ein Leistungsverzeichnis für den Bau erstellen können, erfahren Sie hier.

Haftung für Lücken im Leistungsverzeichnis

Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist in vielen Branchen – so auch für den Bau – die Basis einer Ausschreibung. Mit seiner Hilfe können Sie die Kalkulation für die Angebotserstellung vornehmen. Es enthält somit alle wichtigen Informationen, mit denen Sie den Preis festlegen.

Das Leistungsverzeichnis als Teil der Leistungsbeschreibung ist hierarchisch in verschiedene Bereiche gegliedert. Auf der untersten Ebene der Hierarchie beschreiben Sie als Auftragnehmer die Teilleistungen, welche auch als Leistungspositionen bezeichnet werden.

Geregelt ist das Leistungsverzeichnis für den Bau nach VOB in §7b VOB/A Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.

Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung

Das Leistungsverzeichnis ist ein Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis enthält zusätzlich eine Baubeschreibung, also allgemeine Details zur Bauaufgabe.

Unterschied von Leistungsverzeichnis und Leistungspositionen

Das Leistungsverzeichnis besteht aus mehreren Leistungspositionen, die die Teilleistungen aufzeigen. Die Leistungspositionen sind somit Teil des Leistungsverzeichnisses.

Es gibt folgende Leistungspositionen:

  • Leistungsposition/Ausführungsposition
  • Grundposition
  • Alternativposition/Wahlposition
  • Zulageposition
  • Eventualposition/Bedarfsposition
  • Leitposition

Warum wird ein Leistungsverzeichnis benötigt?

Im Baugewerbe benötigen Sie Leistungsverzeichnisse für Ihre Angebote auf Ausschreibungen. Es gibt jedoch noch mehr Gründe, warum sie sinnvoll sind:

  1. Vertrags-Soll: Alle Beteiligten erhalten durch das LV einen Überblick über die Gesamtleistung.
  2. Angebote vergleichen: Im Wettbewerb hilft es dabei, Angebote vergleichbar zu machen.
  3. Preisspiegel: Durch das LV kann einfach ein Preisspiegel erstellt werden.

Im Leistungsverzeichnis haben Sie somit die Möglichkeit, alle Daten zum Bauprojekt für die Angebotserstellung detailliert wiederzugeben und aufzuzeigen, welche Produkte Sie verwenden möchten. Durch entsprechende Mengenangaben und Beschreibungen lassen sich die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses bei verschiedenen Angeboten gut vergleichen.

Wer muss ein Leistungsverzeichnis erstellen?

Leistungsverzeichnisse zu erstellen, ist Aufgabe von Architekten und Ingenieuren – so ist es in den HOAI-Leistungsphasen geregelt. Aber auch fachkundige Mitarbeitende in großen Bauunternehmen, die mit den Regelungen nach VOB vertraut sind, erstellen Leistungsverzeichnisse. Handwerker hingegen erhalten die Leistungsverzeichnisse von den Planern und bepreisen die einzelnen Posten.

Übrigens: Um eine genaue Kalkulation durchführen zu können, ist es für Handwerker essenziell, bei Unklarheiten Rücksprache mit den Fachplanern zu halten. So können Handwerksbetriebe beispielsweise Bieterfragen an die Vergabestelle zurückspielen und sicherstellen, dass Sie sich nicht verkalkulieren.

In welcher Leistungsphase wird das LV erstellt?

Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses übernehmen Architekten und Ingenieure laut HOAI-Leistungsphasen in Phase 6: Vorbereitung der Vergabe.

Wie erstellt man ein Leistungsverzeichnis?

Leistungsverzeichnisse in Word oder Excel gehören der Vergangenheit an. Heutzutage ist es üblich, das Leistungsverzeichnis mittels entsprechender Software zu erstellen, sodass die Fehleranfälligkeit reduziert und der Prozess erleichtert wird.

Sogenannte AVA-Software für Architekten und Ingenieure decken die Bereiche Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung ab. WEKA bietet das Programm „Ausschreiben leicht gemacht“ als Lösung an. Die AVA-Komplettlösung enthält 8.000 SIRADOS-Ausschreibungstexte mit den aktuellen Baupreisen. Dank neuster GAEB-Schnittstelle können Sie Leistungsverzeichnisse digital mit Bietern austauschen.

Unsere Empfehlung

Ausschreiben leicht gemacht

Die Komplettlösung: AVA-Software + Positionen + Baupreise – Mit topaktuellen Ausschreibungstexten nach VOB/C – 09/2023

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Softwarelizenz

In Handwerkersoftware finden Sie Lösungen für das Ausfüllen von Leistungsverzeichnissen. Bei WEKA erhalten Sie die Komplettlösung „Handwerksbüro PS“ inklusive 7.000 Leistungspositionen mit Lohn-, Material- und Maschinenkosten. Dank der hinterlegten Leistungstexte mit Vergleichspreisen können Sie schnell und einfach Angebote und Rechnungen erstellen. Auch hier ermöglicht eine GAEB-Schnittstelle den Im- und Export von Leistungsverzeichnissen und Angeboten.

Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?

Bei umfangreichen Bauleistungen kann ein Leistungsverzeichnis in bis zu 5 Hierarchiestufen gegliedert werden. Diese sind beispielsweise:

  • Los
  • Gewerk
  • Abschnitt
  • Unterabschnitt
  • Titel

Unter der letzten Hierarchiestufe finden Sie Ihre Teilleistungen. Die Teilleistungen bestehen im Allgemeinen aus:

  • Ordnungszahl
  • Mengenangabe
  • Mengeneinheit
  • Beschreibung (Kurz-/Langtext)
  • Einheitspreis
  • Gesamtpreis

Was gehört alles in ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis enthält nur die Informationen, die der Bieter für die Preisfindung benötigt. Das heißt, dort führen Sie Art und Umfang der Leistungen sowie alle Umstände, die die zu erbringende Leistung beeinflussen, auf.

Ergänzungen um Arbeitsanweisungen für die Ausführung

Neben den kostenrelevanten Angaben für die Kalkulation können im Leistungsverzeichnis auch Arbeitsanweisungen zur Ausführung sinnvoll sein.

Beispiel

Für die Beschichtung eines Bauteils wünscht sich der Auftraggeber einen bestimmten Farbton, der von ATV DIN 18363 abweicht. Sie können dies so angeben:

  • „Farbton: nach RAL-Classic-Farbkarte“: Wenn der abweichende Farbton noch nicht genau definiert ist
  • „Farbton: RAL 3003 Rubinrot“: Wenn bereits sicher ein bestimmter Farbton feststeht

Nicht angeben müssen Sie den Glanzgrad der Lackierung, solange der Auftraggeber keine Abweichung zum in ATV DIN 18363 geregelten Glanzgrad wünscht.

Ergänzungen von Normen und Hinweisen im LV

Ergänzen können Sie im Leistungsverzeichnis Hinweise auf weitere Regeln, insofern sie in der VOB nicht ausreichend oder aussagekräftig genug formuliert sind.

Beispielsweise können Sie die Regeln des Dachdeckerhandwerks oder Regeln des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS) hinzufügen – am besten nennen Sie auch Herausgeber und Bezugsquelle, zitieren aber keine Passagen, um Fehler zu vermeiden.

Wichtig ist außerdem, dass Sie die aufgeführten Normen selbst kennen, sodass es später zu keinen Problemen kommt. Übernommene Stammtexte sollten Sie zudem prüfen, ob die aufgeführten Regeln noch aktuell sind.

Keine Verben und Adjektive im LV

In den Leistungstexten können Sie auf Verben und Adjektive verzichten.

Formulierungen mit Verben wie „Fenster liefern und montieren“ oder „Beton einbauen“ sind überflüssig, da Lieferung, Einbau und Co. grundsätzlich zum Leistungsumfang zählen. Möchten Sie jedoch von dieser Regelung abweichen, muss dies im Leistungsverzeichnis festgehalten werden. Zum Beispiel könnte der Auftraggeber Baustoffe und Bauteile selbst liefern und der Auftragnehmer diese nur noch einbauen.

Formulierungen mit Adjektiven wie „sach- und fachgerecht“ oder „Wand aus […] lotgerecht aufmauern“ sind unnötig, da Sie rechtlich dazu verpflichtet sind, keine mangelhaften Leistungen abzuliefern. Einzig Abmachungen zu erhöhten Anforderungen – wie eine strengere Einhaltung der Toleranzen beim Mauerbau – müssen Sie im Leistungsverzeichnis vermerken.

Dopplungen gehören nicht ins LV

Vermeiden sollten Sie, dass Sie Informationen aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen oder der ATV wiederholen oder davon abweichen. In den Vertragsbedingungen sind beispielsweise Verjährungsfristen für Mängelansprüche, Zahlungsweisen, Sicherheitsleistungen und Co. geregelt, sodass sie nicht mehr im LV aufgeführt werden.

Kein Teil des Leistungsverzeichnisses ist allgemein:

  • Leistungen aus Vertragsbedingungen, den ATV oder der gewerblichen Verkehrssitte
  • Normen und Hinweise aus der VOB/C
  • Nebenleistungen
  • Abrechenregeln

Was passiert bei fehlerhaften Leistungsverzeichnissen?

Fehlerhafte Leistungsverzeichnisse verantworten die Planer. Somit haften Architekten und Ingenieure bei Lücken und Widersprüchen im Leistungsverzeichnis – hier können schnell hohe Kosten für Gutachter, Mängelbeseitigung, Schadensersatz und Mietausfall entstehen. Zusätzlich muss der Architekt von seinem Auftraggeber für eine mangelhafte Leistung nicht vergütet werden, er muss also eine Honorarkürzung hinnehmen.

Urteil zu fehlerhaftem LV

„Lücken und Widersprüche im Leistungsverzeichnis gehören zu den typischen Planungsfehlern im technischen Bereich und machen das Werk des Architekten mangelhaft.“ – OLG Brandenburg (Az.: 11 U 170/11).

In diesem Fall handelte es sich um die Ausschreibung eines Daches. Im Leistungsverzeichnis fehlte die Festlegung der Entlüftung des Daches; Schutzgitter und Hinweise auf notwendige Entlüftungsöffnungen waren nicht enthalten. Die Folge waren Wasserschäden.

Wichtig: Beachten Sie § 7 Abs. 1 VOB/A und die Regelungen aus VOB/C, um unnötige Fehler im Leistungsverzeichnis zu vermeiden – auch bei nicht-öffentlichen Bauvorhaben. Viel zu wenig werden beispielsweise die Hinweise in den Abschnitten 0 jeder ATV beachtet, in denen detailliert und fast checklistenartig „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ gegeben werden.

Wer muss das Leistungsverzeichnis für Nachträge erstellen?

Die Erstellung von Nachtrags-Leistungsverzeichnissen wird üblicherweise von Auftragnehmern übernommen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Ganz im Gegenteil: Die Erstellung von Nachtrags-LV ist Sache des Auftraggebers, wenn dieser insgesamt die Planungsaufgaben übernommen hat.

Übrigens: Mehr zu häufigen Fehlern bei Nachträgen lesen Sie in unserem Artikel zum Nachtragsmanagement.

Leistungsverzeichnisse bilden die Grundlage für Angebote

Das Leistungsverzeichnis ist ein wesentlicher Teil des Vergabeprozesses. Die Erstellung des LVs übernimmt dabei immer häufiger eine Software. So wird der Prozess erleichtert und Sie können unnötige Fehler vermeiden.

Architekten und Ingenieure lassen sich durch AVA-Programme wie „Ausschreiben leicht gemacht“ unterstützen. Die entsprechende Lösung für Handwerker heißt „Handwerksbüro PS“.

Wollen Sie mehr zu unseren digitalen Lösungen für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses erfahren? Dann kontaktieren Sie uns über den Kundenservice! Wir beraten Sie gerne.

Autor*in: WEKA Redaktion