Erläuterung – Einweisungsprotokoll

Insbesondere bei technischen Anlagen (z.B. Brandschutztüren oder -tore, Aufzüge, Anlagen der MSR-Technik etc.) ist dem Auftragnehmer zu empfehlen, dass er sich die ordnungsgemäße Einweisung des Auftraggebers schriftlich bestätigen lässt.
Der Auftragnehmer kann damit jederzeit den Nachweis führen, dass er den Auftraggeber …
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