Abgeltung der vereinbarten Leistungen

Autor: Markus Fiedler
Unabhängig davon, welche Vergütungsart die Parteien vereinbart haben (Einheitspreis, Stundenlohn- oder Pauschalpreis), stellt sich für jeden Wartungsvertrag die Frage, welche konkreten Leistungen mit der Vergütung abgegolten sind.
Beispiele
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Die Parteien haben vereinbart, dass mit den abgesprochenen Stundensätzen auch der Materialeinsatz an Schmierstoffen abgegolten sein soll.
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Die Parteien haben vereinbart, dass sich der Pauschalpreis nur auf die Überprüfung und das Nachstellen, nicht aber auf die Reinigung der Anlage bezieht.
Es versteht sich von selbst, dass die genaue Festlegung des „Wartungssolls“ für den Auftragnehmer genauso wichtig ist wie die Vereinbarung der Vergütungshöhe.
1. Detaillierte oder globale Leistungsbeschreibung
Welche Wartungshandlungen der Auftragnehmer schuldet, kann entweder
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detailliert oder
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funktional/global
geregelt werden.
Detaillierte Beschreibung des Wartungssolls
Detailliert sind die Wartungshandlungen dann beschrieben, wenn die einzelnen auszuführenden Arbeitsschritte festgelegt wurden.
Beispiel
Für die Wartung eines Heizkreises vereinbaren die Parteien:
Prüfen der Vorlauftemperatur und Vergleich mit der Anforderung nach Heizkurve
Prüfen der Umwälzpumpen/Pumpen
Prüfen des Wasserdrucks in dem Heizkreis
Prüfen auf Geräusche
…
In einem solchen Fall sind die auszuführenden Wartungshandlungen im Detail geregelt.
Funktionale Beschreibung des Wartungssolls
Die Festlegung der Wartungsleistungen kann aber auch funktional …
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