Schwerpunkte bei der Überwachung von Eisenbahnunternehmen
Im Bereich Gefahrgut konzentriert sich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) unter anderem auf den Umgang mit Störungen bei der Gefahrgutbeförderung.

Zum allerersten Mal legt das Eisenbahn-Bundesamt offen, welche Themen es dieses Jahr bei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) schwerpunktmäßig überwachen wird. Schwerpunktthemen für 2019 sind:
Im Bereich Bahnbetrieb:
- Keine geschäftsmäßige Weitergabe der Sicherheitsbescheinigung
- Keine Umkehr des Dienstleistungsverhältnisses;
- Unzulässige Vorbeifahrten an Haltsignalen,
- Dienstausübung und Training der Triebfahrzeugführer;
- Maßnahmen nach dem Liegenbleiben von Reisezügen
Im Bereich Fahrzeugtechnik: Ursachen und Folgen von Bremsstörungen
Im Gefahrgutwesen:
- Durchführungsprozesse des EVU für die Gefahrgutbeförderung;
- Umgang mit nicht RID-konformen Tanks;
- Umgang mit Störungen im Rahmen der Beförderung von Gefahrgut
Im Bereich Arbeitsschutz:
- Verfahren zur Unfallmeldung und Verbesserung;
- Lärm auf Triebfahrzeugen;
- Fremdfirmenmanagement;
- Arbeitnehmerüberlassung;
- Zugvor-und -nachbereitung bei zu geringen Gleisabständen
Das Eisenbahnbundesamt überwacht Bahnbetrieb, Fahrzeugtechnik, Gefahrgut und den technischen Arbeitsschutz von EVU und EIU u.a. in jährlichen Prozessaudits. Zukünftig wird das Amt die Schwerpunkte, die es in diesen Audits prüft, regelmäßig zu Jahresbeginn bekannt geben.
Die Schwerpunktthemen mitsamt detaillierten Angaben, was das Eisenbahnbundesamt jeweils prüfen wird, finden Sie auf dessen Webseite.