GGVSEB setzt ADR/RID/ADN 2019 in Deutschland um
Die zuständigen Gremien haben die die Änderungsverordnungen bestätigt, mit denen ADR/RID/ADN 2019 in innerstaatliches Recht übernommen werden.

Das Bundesverkehrsministerium hat dem Bundesrat die maßgebliche „Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen” (Bundesrat – Drucksache 633/18) vorgelegt. Sie passt folgende Verordnungen an das aktuelle Recht an:
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
Damit wird der Vorschriftenjahrgang 2019 für Straße, Schiene und Binnenschiff in Kraft gesetzt. Außerdem werden weitere europäische Vorgaben umgesetzt.
Am 15. Februar hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung die Verordnungen verabschiedet.