Gefahrgutfass

Ein Gefahrgutfass ist gemäß ADR eine zylindrische Verpackung aus Metall, Pappe, Kunststoff, Sperrholz oder einem anderen geeigneten Stoff mit flachen oder gewölbten Böden. Unter diesen Begriff fallen auch Verpackungen anderer Form, z.B. runde Verpackungen mit kegelförmigem Hals oder eimerförmige Verpackungen. Nicht unter diesen Begriff fallen Holzfass und Kanister.
Verpackungscodierung für Gefahrgutfässer
Fässer werden in der Verpackungscodierung mit der 1 angegeben.
Fässer aus Stahl
In der Verpackungscodierung wird ein Stahlfass mit A gekennzeichnet. Dieses Fass ist für Stoffe der Verpackungsgruppe I geeignet. Zu erkennen ist dies am X in der Verpackungscodierung.
höchster Fassungsraum der Fässer: 450 l; höchste Nettomasse: 400 kg
Fässer aus Aluminium
Die Aluminiumfässer werden in der Verpackungscodierung mit B gekennzeichnet.
höchster Fassungsraum der Fässer: 450 l; höchste Nettomasse: 400 kg
Fässer aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium
Das N in der Verpackungscodierung weist auf ein Metallfass hin, das nicht aus Stahl oder Aluminium ist.
höchster Fassungsraum der Fässer: 450 l; höchste Nettomasse: 400 kg
Fässer aus Kunststoff
Das H in der Verpackungscodierung weist auf ein Fass aus Kunststoff hin. Diese Fässer sind für Stoffe der Verpackungsgruppe II geeignet. Zu erkennen ist dies am Y in der Verpackungscodierung.
höchster Fassungsraum der Fässer: 450 l; höchste Nettomasse: 400 kg
Fässer aus Pappe
Diese Fässer erkennt man in der Verpackungscodierung an dem Buchstaben G.
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