30.01.2023

Novelle der DIN EN 16247-1

Zum 1. November 2022 wurde die Novelle der DIN EN 16247-1 („Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“) veröffentlicht und mit ihr die bisherige Norm zurückgezogen.

Energiemessplan nach DIN EN 16247-1

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Vorgängerausgabe betreffen die beiden neuen Kapitel zu Messplan und Stichprobenahmeverfahren, eine Aktualisierung der Begriffe zur Angleichung an jene aus der ISO 50001 und die Ergänzung der Anhänge A bis C (Flussdiagramm des neuen Energieauditprozesses, Beispiele für den Grad eines Energieaudits und Stichprobenahme in Anlehnung an die ISO 19011). Neu ist zudem der Verweis auf die DIN EN 17463 zur Bewertung von energiebezogenen Investitionen.

Explizite Forderung eines Messplans

Mit der DIN EN 16247-1:2022 wird nun explizit die Vereinbarung eines Messplans gefordert. Dieser Messplan ist zwischen Energieauditor und Organisation zu vereinbaren und umfasst die Daten, die für das Energieaudit erforderlich sind. Dabei sollen in den Messplan insbesondere die relevanten Messpunkte, die ihnen zugehörigen Prozesse und die dabei zu verwendenden Messgeräte berücksichtigt werden.

Generell wird der Fokus stärker darauf gelegt, dass der Energieauditor die erfassten Informationen hinsichtlich Konsistenz und Eignung bewertet und entscheiden muss, ob eine weitere Datenerfassung oder vor Ort durchzuführende Messungen erforderlich sind. Der Messplan kann sich hierbei an der DIN EN 17267 orientieren („Plan für die Energiemessung und -überwachung“).

 

Stichprobenahmeverfahren

Das sogenannte Stichprobenahmeverfahren wiederum soll eine Erleichterung für den Energieauditprozess darstellen. Dieses Verfahren kann künftig angewendet werden, wenn es praktisch nicht durchführbar oder nicht wirtschaftlich ist, alle während eines Energieaudits verfügbaren Informationen zu untersuchen. Das kann der Fall sein, wenn z.B. die auditierten Objekte zu zahlreich oder räumlich zu weit voneinander entfernt sind. Objekte können hierbei Gebäude, Prozesse oder auch Fahrzeuge sein.

Es geht also darum, aus einer Gesamtmenge künftig Einzelposten innerhalb der Stichprobe zu untersuchen, die für jeden Einzelposten in der Gesamtmenge gelten. Erforderlich ist hierfür, dass die Stichproben repräsentativ für das auditierte Objekt sind. Der Energieauditor muss sich hierfür mit der Organisation über die ausgewählten Stichproben einigen.

 

Grade für das Energieaudit

Mit der DIN EN 16247-1:2022 werden nun auch Grade für das Energieaudit vorgeschlagen, um die angemessenen Bedürfnisse der Organisationen zu erfüllen. Es bestehen drei Grade:

  • Grad 1 entspricht dem bisher bekannten Niveau der Konformität mit der DIN EN 16247-1.

Die Grade 2 und 3 definieren zusätzliche Anforderungen über die Norm hinaus und sind optional.

  • Grad 2 gilt für all jene Organisationen, bei denen eine Messung und detailliertere Analyse der wesentlichen Energieeinsätze vonnöten ist.
  • Grad 3 wiederum baut auf Grad 2 auf und ergänzt dessen Anforderungen um die Finanzanalyse auf Basis genauer Kostenvoranschläge.
Autor*in: Andreas Kopczewski