24.05.2023

Beleuchtung am Arbeitsplatz: Tipps für gesundes Arbeiten

Durch die Beleuchtung am Arbeitsplatz haben Arbeitgeber großen Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Bei der Entwicklung von Beleuchtungskonzepten für Arbeitsplätze ist zu prüfen, wie der positive Einfluss von Tageslicht optimal genutzt und wie dieser ggf. durch künstliche Beleuchtung sinnvoll ergänzt werden kann. Aber auch bestehende Beleuchtungskonzepte können oft mit wenig Aufwand deutlich optimiert werden – siehe unsere Checkliste am Ende dieses Textes.

Die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz wirkt sich positiv auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer aus.

Die Entwicklung von Beleuchtungskonzepten ist komplex und muss viele unterschiedliche Anforderungen erfüllen, die sich aus den Sehaufgaben, aber auch aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Anforderungen an eine optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz sind im Wesentlichen:

  • Unterstützung bei der Durchführung von Sehaufgaben
  • Erkennen von Hindernissen und anderen Gefahrenstellen
  • Entfernungen korrekt einschätzen können
  • Vermeidung der übermäßigen Beanspruchung der Augen und des Sehvermögens
  • Räume insgesamt sowie Raumflächen und Möblierung wahrnehmen können
  • Orientierung ermöglichen und Freiräume für Bewegung erkennen lassen
  • Funktionen und Bedeutung von Räumen erfassbar machen (z.B. Erkennen als Flur, Treppenhaus, Arbeitsraum etc.)
  • sicheres Erkennen von Unterschieden in Farbe, Größe und Helligkeit
  • Erkennen von Mimik und Gestik und ihrer Bedeutung

Rechtliche Grundlagen für die ergonomische Beleuchtung am Arbeitsplatz

Die rechtliche Grundlage für eine sichere und gesunde Beleuchtung am Arbeitsplatz ist allgemein das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Unternehmer dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen. Da die nicht visuellen Wirkungen der Beleuchtung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit relevant sind, müssen sie entsprechend berücksichtigt werden.

Konkreter werden die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, insbesondere Anhang 3.4) sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung und Sichtverbindung“ (ASR A3.4). Letztere konkretisiert die Anforderungen, die an die Einrichtung und den Betrieb von Beleuchtungen sowie an den Blendschutz bei Sonneneinstrahlung gestellt werden.

Hier werden Mindestwerte für die Beleuchtung (Beleuchtungsstärke und Farbwiedergabe) für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsräume festgelegt. So sind in Versand- und Verpackungsbereichen 300 lx erforderlich, während die Untergrenze bei Büroarbeitsplätzen mit typischen Tätigkeiten wie Schreiben und Lesen 500 lx beträgt.

Anforderungen an den Tageslichteinfall

Wo immer Tageslicht zur Verfügung steht, sollte es genutzt werden. Entsprechend sagt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) über die Beleuchtung in ihrem Anhang 3, Abschnitt 3.4:

„Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.“

Die Formulierung „möglichst ausreichend“ wird in der ASR A3.4 mit der Kennzahl „Tageslichtquotient“ konkretisiert. Diese beschreibt die Beleuchtungsstärke einer Stelle im Raum im Verhältnis zur Beleuchtungsstärke einer Stelle im Freien unter gleichmäßig bedecktem Himmel. Bei Seitenlichtern soll der Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % sein.

Eine andere Kennzahl ist das Verhältnis von lichtdurchlässigen Fenster-, Tür- und Wand- bzw. Oberlichtflächen zur Raumgrundfläche. Dieses Verhältnis soll mindestens 1:10 betragen.

Sofern kein ausreichendes Tageslicht zur Verfügung steht, können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für eine künstliche Beleuchtung notwendig sein. Aber Tageslicht ist künstlichem Licht stets vorzuziehen.

Die Bedeutung der „Inneren Uhr“ im Rahmen von Beleuchtungskonzepten am Arbeitsplatz

Menschen haben eine innere Uhr, die für die richtige Reihenfolge von wichtigen Vorgängen im Körper sorgt. Dazu gehören die zeitliche Steuerung von Verdauungsprozessen oder die Phasen, in denen Menschen besonders leistungsfähig sind. So wird in Schlafphasen das Hunger- und Durstgefühl unterdrückt und es finden bestimmte Verdauungs- und Regenerationsvorgänge statt. Insgesamt sorgt die innere Uhr für eine festgelegte Ordnung im Stoffwechselsystem und im Immunsystem. Auch das psychische Befinden und die Stimmung unterliegen dem Einfluss der inneren Uhr.

Die Taktung der inneren Uhr des Menschen ist so ausgerichtet, dass dieser tagsüber aktiv ist. Das Signal für „Tag“ ist das Tageslicht, das für Wachheit, psychisches Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit sorgt. Die Nacht, die durch Dunkelheit angezeigt wird, unterstützt den erholsamen Schlaf.

Wenn die Signale für Tag und für Nacht für den Körper nicht eindeutig oder sogar gegensätzlich sind, kann auch die Steuerung der inneren Uhr nicht korrekt funktionieren und für negative gesundheitliche Auswirkungen sorgen. So sind fensterlose Räume ein Risiko, weil den Beschäftigten der Hell-Dunkel-Wechsel nicht angezeigt wird. Auch Nachtschichten stellen ein Risiko dar, weil Beschäftigte nicht nur zu wenig Tageslicht, sondern auch zu viel Licht durch künstliche Beleuchtung am Abend und in der Nacht ausgesetzt sind. Folgen können Müdigkeit, verringerte Leistungsfähigkeit, Aufmerksamkeitsdefizite und Schlafprobleme sein.

Tipp

Bei der Arbeit an Computer, Tablet oder Smartphone bieten sich spezielle Blaulichtfilter-Programme wie Night Shift an, wenn die Arbeitsaufgabe es zulässt. Sie aktivieren sich idealerweise spätestens zwei Stunden vor dem üblichen Arbeitsende und passen die Farbtemperatur und Helligkeit des Bildschirms automatisch an.

Tageslicht am Arbeitsplatz nutzen: Darauf sollten Sie achten

Die optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz stellt darauf ab, so viel Tageslicht wie möglich am Arbeitsplatz zu ermöglichen oder, wenn dies nicht in ausreichendem Maße möglich ist, das Tageslicht durch eine ergonomische künstliche Beleuchtung zu ergänzen. Insbesondere die ASR A3.4 betont die Wichtigkeit von Tageslicht nicht nur für die Gesundheit, sondern auch für das Wohlbefinden der Beschäftigten:

  • Entsprechend sollte so viel Tageslicht wie möglich für die Beleuchtung der Arbeitsplätze vorgesehen werden.
  • Beleuchtungskonzepte sollen durch lichtdurchlässige Bauteile, Oberlichter und Fenster möglichst viel Tageslichteinfall zulassen.
  • Fenster sollen nicht durch Bauten oder Bäume verschattet werden.
  • Die Tageslichtwirkung kann durch helle Decken und Wände verstärkt werden.
  • Eine gleichmäßige Lichtverteilung wird mit Dachoberlichtern
  • Die Arbeitsplätze sollten so fensternah wie möglich gewählt werden. Dies ermöglicht auch eine motivierende und stabilisierende Sichtverbindung nach außen (Vermeidung des „Bunkereffekts“). Diese wird erreicht durch eine Verglasung in Augenhöhe, die klar ist und einen möglichst unverfälschten Farbeindruck ermöglicht.
  • Wichtig ist dabei stets die Vermeidung von störenden visuellen Effekten, wie z.B. Spiegelungen oder Blendungen.
  • Um den Tageslichteinfall je nach Sonnenstand zu regulieren, empfehlen sich außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen, die auch störende Wärme abhalten.
  • Gibt es Tageslichtdefizite in den Arbeitsräumen, kann dies z.B. mit einer geeigneten Pausengestaltung im Freien, Pausenräumen mit hohem Tageslichteinfall oder tageslichtsimulierenden LED-Beleuchtungen zumindest teilweise kompensiert werden.
Beispiel für gute Beleuchtung am Arbeitsplatz
So will nicht jeder arbeiten, aber von der Beleuchtung her macht dieser Arbeitsplatz vieles richtig: Tageslicht kommt von außen reichlich hinein, helle Flächen reflektieren das Licht noch einmal zusätzlich und Jalousien regulieren eventuelle Blendungen.

Beleuchtung variabel gestalten

Optimale Beleuchtungskonzepte für Arbeitsplätze passen die Beleuchtungsstärke, das Lichtspektrum und die Lichtverteilung im Raum über die gesamte Schicht hinweg an. Dies kann z.B. heißen, dass am Tag über großflächige Leuchten der inneren Uhr „Tag“ signalisiert wird, während in Abend- und Nachtstunden nur die unmittelbar relevanten Arbeitsflächen und Arbeitsobjekte beleuchtet werden, um der inneren Uhr „Nacht“ zu signalisieren.

Achtung bei Nachtschichten

Für die Beleuchtung bei Nachtschichten gilt:

  • Um die innere Uhr und den Tagschlaf nach der Nachtschicht möglichst wenig zu stören, sollte während der Nachtarbeit raumfüllendes Licht oder Licht mit hohem Blauanteil vermieden werden – es sei denn, die Tätigkeiten stellen hohe visuelle Anforderungen oder sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden.
  • Das Licht sollte in dieser Zeit primär die für die Sehaufgabe relevante Arbeitsfläche beleuchten und nicht direkt ins Auge fallen.
  • Nicht benötigte Lichtquellen sollten abgeschaltet oder gedimmt
  • Wenn ein Abschalten oder Dimmen nicht möglich ist und die Arbeitsaufgabe es zulässt, sollte die Blickrichtung oder die Position des Arbeitenden so verändert werden, dass der Abstand zwischen Auge und Lichtquelle so groß wie möglich ist.

Wenn es zum Ende der Nachtschicht oder auf dem Nachhauseweg draußen bereits hell ist, kann das den anschließenden Schlaf stören. In diesen Fällen kann ein Schutz vor Tageslicht sinnvoll sein, z.B. durch Jalousien oder blaulichtreduzierende (orangefarbene) Brillen für den Heimweg.

Hinweis

Licht dient bei Arbeiten in der Nacht auch der Übersicht über das gesamte Arbeitsumfeld. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Dunkelheit in großen Bereichen Beklommenheit oder Angst verursacht.

Künstliche Beleuchtung im Rahmen von Beleuchtungskonzepten

Sehr oft ist Tageslicht nicht ausreichend vorhanden. Deshalb ist in vielen Fällen eine angemessene künstliche Beleuchtung erforderlich. Diese hat die Aufgabe, Sehaufgaben ohne Fehlbeanspruchungen erfüllen zu können und die Aktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Diese Anforderungen werden durch folgende Kriterien operationalisiert:

  • Beleuchtungsniveau: Sehaufgaben und das Erkennen von Informationen auf Arbeitsmitteln können schnell und einfach erledigt und Informationen aus der Umgebung schnell aufgenommen werden.
  • horizontale Beleuchtungsstärke: Hier wird speziell die Beleuchtungsstärke horizontaler Flächen, wie z.B. Tischoberflächen oder Tastaturen, betrachtet.
  • vertikale Beleuchtungsstärke: Hier wird die Sehleistung an vertikalen Arbeitsflächen wie Regalen, Schränken etc. ermittelt. Sie soll mindestens ein Drittel der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke betragen.
  • Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke: Sie soll sicherstellen, dass überall ausreichend Licht für ein schnelles Lösen der Sehaufgaben vorhanden ist. Die höchste Beleuchtungsstärke soll dort auftreten, wo die Hauptsehaufgabe ist. Davon ausgehend soll die Beleuchtungsstärke sanft abfallen.
  • Helligkeitsverteilung im Raum: Die Helligkeitsverteilung (auch „Leuchtdichteunterschiede“) wird von den Beleuchtungsstärken, aber auch von den lichttechnischen Eigenschaften der Oberflächen des Raums, der Arbeitsmittel und der Einrichtungsgegenstände bestimmt. Durch die Wahl der Reflexionsgrade und Glanzeigenschaften werden zu hohe Helligkeitsunterschiede vermieden.

Wie Beleuchtungsniveaus, Beleuchtungsstärken und Helligkeitsverteilungen gemessen werden, verrät DGUV Information 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ (siehe weiterführende Informationen unten im Text).

Tipp: Sehschärfe berücksichtigen

Mit „Sehschärfe“ ist die Fähigkeit, auch kleine Sehdetails zu erkennen, gemeint. Je nach Alter nimmt die Sehschärfe ab, genauso wie die Fähigkeit, Kontraste wahrzunehmen und Helligkeiten zu unterscheiden. Zum Teil kann dies durch eine größere Beleuchtungsstärke ausgeglichen werden, muss aber wesentlich durch eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) ausgeglichen werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass beim Älterwerden die Blendempfindlichkeit zunimmt. Eine Beleuchtung soll deshalb flexibel auf die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst werden können.

Checkliste: acht schnell umsetzbare Maßnahmen für eine optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz

  • Wo immer Tageslicht zur Verfügung steht, sollte es genutzt werden. Stellen Sie z.B. Schränke, Stellwände und Arbeitsmaterialien um, damit sie den Lichteinfall nicht mehr behindern.
  • Gestalten Sie Wände und Mobiliar möglichst hell, um den Effekt des Tageslichteinfalls zu verstärken.
  • Wo möglich, versetzen Sie Arbeitsplätze in die Nähe von Fenstern.
  • Richten Sie Arbeitsplätze so aus, dass die Beschäftigten vom Tageslicht oder von anderen Lichtquellen nicht geblendet
  • Regen Sie die Beschäftigten an, Pausen im Freien, in Räumen mit viel Tageslicht oder in der Nähe von Fenstern zu verbringen.
  • Unterweisen Sie, dass nicht benötigte Lichtquellen am Abend abgeschaltet oder gedimmt werden.
  • Viele Lichtquellen und auch Bildschirme bieten die Möglichkeit für individuelle Einstellungen. Doch häufig sind diese nicht bekannt oder wurden vergessen. Führen Sie deshalb Unterweisungen durch und machen Sie die Möglichkeiten bekannt.
  • Unterweisen Sie die Beschäftigten, die individuellen Einstellungen bei Abend- oder Nachtarbeit für eine optimale Beleuchtung am Arbeitsplatz zu nutzen. Wird abends oder in der Nacht gearbeitet, soll das Licht möglichst nur die für die Sehaufgabe relevante Fläche beleuchten, andere Lichtquellen sollen gedimmt oder ausgeschaltet werden. Dabei sind größere Dunkelfelder zu vermeiden, da sie Beklommenheit oder Angst verursachen können.
Nachtschichten stellen besondere Ansprüche an das Beleuchtungskonzept am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen für die Planung von Beleuchtungskonzepten

 

Autor*in: Martin Buttenmüller