16.06.2022

Prüfungen vorbereiten und durchführen

Sie müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen? Eine solche Prüfung muss ordnungsgemäß durchgeführt werden. Außerdem soll sie mit einem vertretbaren – ggf. gerichtsfesten – Prüfergebnis abgeschlossen werden. Dafür sind einige Voraussetzungen zu beachten.

Für die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind einige Voraussetzungen zu beachten.

Im Folgenden sehen Sie übersichtlich aufgelistet, welche Voraussetzungen für die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel notwendig sind. Mit dieser Liste sind Sie sicher, Schritt für Schritt vorzugehen und an alles zu denken.

Geeignete Elektrofachkraft als Verantwortlicher

Der für die Prüfung Verantwortliche, die nach der Betriebssicherheitsverordnung vom Arbeitgeber (Unternehmer, Betreiber) beauftragte befähigte Person – in der Regel der Elektromeister, Leiter der Elektroabteilung oder ein von ihnen Beauftragter (auch fremder Elektrofachbetrieb oder Sachverständiger) – hat Folgendes zu organisieren und durchzusetzen:

Benennen der Prüfaufgabe

Die zu prüfende(n) Anlage bzw. Anlagenteile oder Betriebsmittel, die Art der durchzuführenden Prüfung sowie die dabei zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben und Normen sind ausdrücklich zu benennen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist für das zu prüfende Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Als zur Abwehr von Gefährdungen erforderliche Maßnahmen sind die Art, der nötige Umfang und die Termine der Prüfung festzulegen.

Checkliste und Sachverständiger

Für spezielle Anlagen/Betriebsmittel bzw. für die sich aus den Gesetzen/Normen ergebenden speziellen Prüfungen ist zu klären, ob

  • eine Checkliste mit den einzelnen Prüfschritten gefordert wird bzw. zweckmäßig ist und ob
  • ein dafür (anerkannter) Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

Dokumentation vorhanden?

Die Dokumentation der zu prüfenden Anlage/Betriebsmittel muss vorliegen. Ist dies nicht der Fall und kann der schaltungstechnische Zusammenhang nicht aus den Kennzeichnungen, Daten oder durch die eigenen Kenntnisse zweifelsfrei ermittelt werden, so ist eine entsprechende Schaltskizze anzufertigen.

Der Prüfer muss erkennen können, mit welchen Schaltgeräten welche Stromkreise/Betriebsmittel eingeschaltet werden.

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Eventuelle zusätzliche Prüfungen

Zu klären ist, ob und welche Prüfungen zusätzlich zu den Vorgaben der Normen durchzuführen sind, um dem Auftrag, der Erwartung des Kunden/Betreibers bzw. den Anweisungen des Herstellers der Betriebsmittel bzw. Schaltgerätekombinationen zu entsprechen.

Prüfgeräte

Es ist zu gewährleisten, dass nur normgerechte Prüfgeräte verwendet werden, mit denen die erforderlichen Prüfungen (Prüfverfahren) oder Messungen vorgenommen werden können. Prüfgeräte, die das Prüfergebnis lediglich mit einer Ja-Nein-Aussage bestätigen, sind nur für zusätzliche Kontrollen einzusetzen.

Protokolle früherer Prüfungen

Die Prüf-/Messergebnisse früherer Prüfungen sind zu berücksichtigen, um etwaige Schwachstellen gezielt suchen zu können.

Prüfverfahren

Der Prüfablauf sowie die Messstellen und anzuwendenden Prüfverfahren sind mit den Beteiligten abzusprechen und festzulegen, um eine lückenlose Prüfung zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung

Für die Prüfarbeiten muss eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorliegen, mit der auch die beim Prüfen zum Arbeitsschutz nötigen Maßnahmen festgelegt worden sind. Eine Unterweisung der an der Prüfung beteiligten Mitarbeiter ist vorzunehmen.

Dabei ist zu klären, ob ein Arbeiten unter Spannung erforderlich wird und wer diese Arbeiten vornehmen darf.

Abstimmung der Beteiligten

Vor dem Beginn der Prüfung ist eine Abstimmung mit dem Betreiber (Anlagenverantwortlichen) der zu prüfenden Anlage/Betriebsmittel vorzunehmen, und zwar über

  • die zum Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen
  • und Verhaltensweisen
  • sowie über die erforderlichen Unterweisungen.

Dokumentation der Prüfung

Festzulegen ist – gegebenenfalls mit dem Betreiber – wie die nach Betriebssicherheitsverordnung vorzunehmende Dokumentation der Prüfung und der Prüfergebnisse erfolgen soll.

Weiterführende Beiträge

Autor*in: Dipl.-Ing. Klaus Bödeker