25.09.2023

Elektrotechnische Qualifikationen, Tätigkeiten und Anforderungen

Arbeiten an elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln sind immer mit einer gewissen Gefahr verbunden. Deshalb dürfen sie nicht von jedem ausgeführt werden. Jede Tätigkeit in diesem Bereich erfordert besondere elektrotechnische Qualifikationen. Die Anforderungen finden sich vor allem in den Normen DIN VDE 0105 Teil 100 bzw. DIN VDE 1000 Teil 10. Im Folgenden werden die einzelnen Qualifikationen näher erläutert.

elektrotechnische Qualifikationen

Für die Elektrosicherheit trägt grundsätzlich der Unternehmer die Verantwortung. Er muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert oder instand gehalten werden. Welche elektrotechnische Qualifikationen gibt es, welche Tätigkeiten gehören dazu und wie sind die rechtlichen Anforderungen?

Darüber will dieser Beitrag eine erste Orientierung geben, indem die einzelnen Qualifikationsstufen nacheinander aufgeführt werden.

Der elektrotechnische Laie (EL)

Personen ohne elektrotechnische Kenntnisse werden als elektrotechnische Laien bezeichnet. Sie dürfen bei vollständigem Berührungsschutz elektrische Anlagen und Betriebsmittel benutzen sowie einfache elektrotechnische Tätigkeiten durchführen. Der elektrotechnische Laie kann mit den Tätigkeiten Bedienen und Beobachten betraut werden.

Unter dem Begriff „elektrotechnischer Laie“ beschreibt die DIN VDE 0105-100 eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist. Sie stimmt darin mit allen anderen Vorschriftenwerken überein, dass ein elektrotechnischer Laie keinerlei elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen darf.

Trotzdem gibt es eine Vielzahl von Arbeiten, die ein elektrotechnischer Laie durchführen darf. Dazu gehört z.B.:

  • elektrische Betriebsmittel benutzen (Ein-/Ausschalten von elektrischen Geräten und Maschinen)
  • Verlängerungsleitungen benutzen (Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen von Geräten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln)
  • erkennbare Mängel feststellen (Sichtkontrollen an Verteilungen und Geräten, Prüfen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung durch Betätigen der Prüftaste)
  • Leuchtmittel bei Nennspannungen bis 250 V auswechseln
  • Schraubsicherungen einsetzen und auswechseln
  • Leuchtstoffröhren und Starter im spannungsfreien Zustand tauschen
  • einfache Reinigungsarbeiten durchführen (äußerliches Reinigen geschlossener Anlagen)

Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Für Arbeiten, die für den Laien zu gefährlich sind, jedoch nicht zwingend von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden müssen, gibt es die Möglichkeit, eine elektrotechnisch unterwiesene Person auszubilden. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Alle Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person müssen durch die verantwortliche Elektrofachkraft festgelegt werden. Die Aufgaben und Befugnisse müssen klar definiert und abgegrenzt sein. Die Unterweisungsinhalte müssen in Form von Arbeitsanweisungen schriftlich dokumentiert und bestätigt werden.

Begrenzte elektrotechnische Tätigkeiten, die die EuP übernehmen darf, sind z.B.:

  • einfache Wartungstätigkeiten
  • Reinigen elektrischer Betriebsräume
  • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile (AiN)
  • Tauschen von Sicherungseinsätzen mit geeigneten Hilfsmitteln, Anzeigelampen oder Geräteschutzsicherungen
  • Betätigen von Schutzeinrichtungen wie Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) oder auch Motorschutzschalter
  • Arbeiten unter Spannung an Akkumulatoren bis 120 V DC und an Photovoltaikanlagen bis 120 V DC
  • Prüfen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln

Die elektrotechnisch unterwiesene Person unterstützt die Elektrofachkraft bei der Durchführung von Prüfungen entsprechend § 5 der DGUV Vorschrift 3 unter Verwendung geeigneter Prüfgerate mit Ja-/Nein-Aussage – z.B. bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie Bürogeräten, Handbohrmaschinen oder Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Zu den elektrotechnischen Qualifikationen gehört auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Den Hintergrund für diese Qualifikation liefert § 5 der Handwerksordnung. Danach ist es erlaubt, Fremdgewerke in Verbindung mit dem eigenen Gewerk auszuführen. Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie Rechnung zu tragen, wurde der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ in die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 zu § 2 Absatz 3 aufgenommen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Arbeitgeber in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.

Voraussetzung für deren Ausführung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Die praktische Ausbildung wird an den infrage kommenden Anlagen und Betriebsmitteln durchgeführt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung mit Prüfung in Theorie und Praxis hat die formale Bestellung durch den Arbeitgeber zu erfolgen.

Typische „gleichartige und sich wiederholende Tätigkeiten“ von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten sind z.B.:

Möbel- und Küchenmonteure:

  • Abklemmen und Anschließen von Elektroherden
  • Anschließen elektrischer Betriebsmitteln in Möbeln

Rollladen-, Fenster-, Tür- und Toranlagenmonteure:

  • Abklemmen und Anschließen z.B. von Rollläden, Markisen, Fenster-, Tür-, Tor- und Feststellanlagen

Heizungs- und Lüftungsbaumonteure:

  • Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln in Heizungen und Lüftungen

Wasserversorgungstechniker:

  • Messgeräte und Arbeitsmittel der Wasserversorgungstechnik auswählen und handhaben
  • Sicherungen, Sensoren, Messeinrichtungen, Beleuchtungsmittel und Signallampen prüfen und austauschen
  • Betriebsstörungen beurteilen
  • Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, austauschen und wieder in Betrieb nehmen
  • Ersatzstromerzeuger einsetzen und bedienen

Monteure von Photovoltaikanlagen:

  • Verschaltung von Photovoltaikmodulen
  • Anschlussvarianten der einzelnen Module und Komponenten
  • betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen und praktische Arbeiten
  • Blitzschutz bei Photovoltaikanlagen

Die Elektrofachkraft (EFK)

Eine Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000-10 ist, wer aufgrund der fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren, die von der Elektrizität ausgehen können, erkennen und vermeiden kann. Aus dieser Definition folgt, dass jede Elektrofachkraft nur in dem Bereich, in dem sie zeitnah Berufserfahrungen erworben hat, als Fachkraft anzusehen ist.

Das Arbeiten an elektrischen Anlagen untersteht immer der Verantwortung einer Elektrofachkraft und schließt unterschiedliche Tätigkeiten ein, z.B.

  • Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen,
  • Fehlereingrenzung, Signalverfolgung oder Funktionsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie
  • alle sonstigen anfallenden elektrotechnischen Arbeiten.

Hilfreich zur Beurteilung, welche Qualifikation zur Ausübung einer Tätigkeit als Elektrofachkraft im Betrieb geeignet ist, ist die Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 zu § 2 Absatz 3. Eine ultimative Elektrofachkraft, welche alle Bereiche der Elektrotechnik abdecken kann, gibt es nicht.

Für besondere Fachgebiete müssen sich Elektrofachkräfte zusätzlich qualifizieren und diese elektrotechnischen Qualifikationen durch regelmäßige Anwendung erhalten. Inhalte zusätzlicher elektrotechnischer Qualifikationen können z.B. VDE-Prüfungen, Arbeiten unter Spannung, Mittelspannungs-Schalthandlungen oder elektrotechnische Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sein.

Eine schriftliche Dokumentation belegt durchgeführte Sicherheitsunterweisungen und Zusatzkenntnisse. Sie ist in einigen Industriebereichen wie z.B. in der Erdöl- und Erdgasgewinnung in Form eines Sicherheitspasses Voraussetzung für den Zugang zu deren Arbeitsplätzen.

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Um eine Person zur verantwortlichen Elektrofachkraft zu bestellen, muss der Unternehmer die richtige Person auswählen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen, wobei die Aufgabenbereiche, Kompetenzen und die damit verbundene Abgrenzung der Verantwortung genau definiert sein müssen. Die verantwortliche Elektrofachkraft vertritt die Aufgaben des Unternehmers und wird im Sinne der DIN VDE 1000-10 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung und Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil ausgestattet.

Die verantwortliche Elektrofachkraft muss über notwendige Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen verfügen, um die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können.

Nach der Definition der DIN VDE 1000-10 zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z.B. folgenden Aufgaben und Tätigkeiten:

  • fachlicher Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
  • disziplinarischer Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
  • Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher
  • geeignete Arbeits- und Aufsichtskräfte auswählen
  • Arbeits- und Aufsichtskräfte beaufsichtigen
  • Organisation der Arbeiten vornehmen
  • elektrische Anlagen planen und projektieren
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen
  • elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausbilden und schulen
  • Wartungsintervalle und -aufgaben überwachen
  • Prüfaufgaben veranlassen (Erst- und wiederkehrende Prüfungen)
  • elektrotechnische Regeln (VDE-Bestimmungen) bereitstellen
  • Änderungen in den Regelwerken zur Kenntnis nehmen
  • Unterweisungen organisieren
  • Aus- und Weiterbildung abwickeln

Elektrotechnische Qualifikationen: Weitere Beiträge

Autor*in: WEKA Redaktion