10.10.2023

EuP: Die elektrotechnisch unterwiesene Person im Betrieb einsetzen

In welchem Rahmen können Sie elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) rechtssicher einsetzen? Und welche Maßnahmen wie Unterweisung oder Bestellung sind erforderlich? Hier lesen Sie, welche Arbeiten eine EuP ausführen darf. Nutzen Sie auch unseren Gratis-Download!

EuP

Zum Teil herrscht in den Unternehmen Unsicherheit darüber, wie sie eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) einsetzen können. Sogar in der Fachpresse ist diese Unsicherheit zu bemerken. Dabei ist die elektrotechnisch unterwiesene Person an sich nichts Neues.

Definiert ist sie bereits seit 1979 in nahezu unveränderter Form in diesen Normen:

Im Folgenden wollen wir darstellen, wie Sie eine elektrotechnisch unterwiesene Person rechtssicher einsetzen und welche Arbeiten die EuP tatsächlich durchführen darf, ohne gegen die Anforderungen der Elektrosicherheit zu verstoßen. Doch zunächst die Definition.

Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft (EFK)

  • über die übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet,
  • erforderlichenfalls angelernt sowie
  • hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

EuP Schulung: Wie wird man eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Elektrotechnisch unterwiesene Person kann werden, wer sich dafür schulen lässt. Es gibt einige Bildungsträger, die solche Schulungen anbieten, wie z.B. der TÜV Nord, die DEKRA Akademie Schulung oder die WEKA Akademie. 

Für eine solche Schulung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte oder etwa eine Mindestdauer. Tatsächlich liegt es in der Verantwortung der zuständigen Elektrofachkraft bzw. Führungskraft zu beurteilen, ob Inhalte und Dauer der Schulung angemessen sind.

EuP Unterweisung: Wie bleibt man elektrotechnisch unterwiesene Person?

Nach der Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person folgen die jährlichen Unterweisungen. Sie sind nach DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz Pflicht und dienen der Prävention von Unfällen. Für die jährliche Pflichtunterweisung empfehlen sich z.B. diese Inhalte:

  • Grundlegendes elektrotechnisches Wissen
  • Wirkungen des elektrischen Stroms
  • Erste Hilfe nach Elektrounfällen
  • Schutzmaßnahmen bei direktem und indirektem Berühren
  • Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • betriebsspezifische Besonderheiten
  • künftige Tätigkeit der elektrotechnisch unterwiesenen Person

Tipp der Redaktion: Wiederholungsschulung EuP

Wiederholungsschulung elektrotechnisch unterwiesene Person 2024
In der Wiederholungsschulung EuP 2024 trainieren die Teilnehmer unter anderem die fünf Sicherheitsregeln.

Für die jährliche Unterweisung der elektrotechnisch unterwiesenen Personen empfehlen wir Ihnen die „Wiederholungsschulung EuP zum Erhalt der Fachkunde 2024″. Dabei handelt es sich um einen E-Learning-Kurs, wahlweise als Online-Version oder als DVD bestellbar – mit Wissenstest und Dokumentation!

Das sind die Themen des diesjährigen Kurses:

  • Die häufigsten Unfallursachen
  • Sicheres Arbeiten
  • Multimeter und Spannungsprüfer

Für Details zum Produkt hier klicken: → Wiederholungsschulung EuP zum Erhalt der Fachkunde 2024

Welche Arbeiten darf eine EuP nach der Unterweisung durchführen?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen können nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich wie geistig geeignet, unterwiesen (ausgebildet) und beauftragt wurden. Tätigkeiten wie „Arbeiten unter Spannung“ (Arbeitsmethode nach Abschn. 6.3 der DIN VDE 0105-100) und „Arbeiten an/in elektrischen Anlagen über 1 kV“ (Hochspannungsanlagen) gehören nicht dazu.

Überwachung der EuP immer notwendig?

Das hängt von den elektrotechnischen Tätigkeiten ab, die von den EuPs ausgeführt werden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen müssen durch eine verantwortliche Elektrofachkraft beaufsichtigt werden. Das heißt, die Elektrofachkraft muss die Anforderungen der elektrotechnischen Tätigkeiten (Tätigkeitsmerkmale, Schwierigkeitsgrade) mit dem Können der elektrotechnisch unterwiesenen Personen (berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) abgleichen und bewerten.

Entsprechend dieser Bewertung durch die Elektrofachkraft sind die elektrotechnischen Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Personen zu planen, zu beauftragen und, wenn erforderlich, zu überprüfen. Nur eine Elektrofachkraft kann selbstständig tätig werden und die fachliche Leitung über alle Arbeiten an der elektrischen Anlage übernehmen.

Beauftragung durch Arbeitgeber

Werden Mitarbeiter (Beschäftigte) als elektrotechnisch unterwiesene Personen eingesetzt, so liegt erst einmal die Auswahlverantwortung beim Arbeitgeber (Pflichten des Arbeitgebers). Wie bei der verantwortlichen Elektrofachkraft kann dies im Arbeitsvertrag oder durch eine zusätzliche Beauftragung erfolgen.

Ist eine Beauftragung erforderlich, so sollte diese folgende Inhalte haben:

  1. Name des Auftraggebers, ggf. Anschrift
  2. Name des Beauftragten (elektrotechnisch befähigte Personen), ggf. nur mit Geburtsdatum und/oder Mitarbeiternummer
  3. Angaben zu den Tätigkeitsbereichen (Arbeitsbereich)
  4. Angaben zu den Tätigkeiten, die ausgeführt werden dürfen (Tätigkeitsbeschreibung)
  5. Angaben zu Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden dürfen (Ausschluss)
  6. Unterschrift des Arbeitgebers/Auftraggebers

Was Sie sonst noch beachten müssen

Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind keine 100-prozentigen Elektrofachkräfte, sie können jedoch je nach Bildungsstand für festgelegte Tätigkeiten eingesetzt werden.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen können auch das Qualifikationsniveau von Elektrofachkräften erreicht haben, wenn sie durch die berufliche Ausbildung Kernkompetenzen der Elektromechanik, Mechatronik, Elektronik und Elektrotechnik erworben haben. Mehr über die verschiedenen elektrotechnischen Qualifikationen erfahren Sie im Beitrag Elektrotechnische Qualifikationen, Tätigkeiten und Anforderungen.

Die Verantwortung, welche elektrotechnischen Tätigkeiten welche Personen (berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) ausführen dürfen, liegt immer beim Auftraggeber (Auswahlverantwortung).

Autor*innen: Sven Ritterbusch, Thorben Gruhl