02.04.2020

Versorgung sicherstellen: Logistikbranche schließt Gütertransportpakt

Die Versorgung ist sicher. Keinen Zweifel daran in der Corona-Krise aufkommen lassen möchte die Logistikbranche. Besonders Waren des täglichen Bedarfs, zur medizinischen Versorgung sowie Treibstoffe seien verfügbar, so das Versprechen eines Gütertransportpakts.

Gütertransportpakt

Herausforderung Corona-Virus

Versorgung der Unternehmen und der Bevölkerung in Deutschland – dies hat sich als oberstes Ziel die deutsche Logistikwirtschaft gesetzt. Damit will sie den Herausforderungen der Pandemie des Corona-Virus Covid-19 begegnen. Sie stelle die Be- und Auslieferung sicher, unterstützt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Logistikverbände an die Presse. Die Mobilität der Güter in der arbeitsteiligen Wirtschaft sei systemrelevant.

Den Gütertransportpakt unterzeichnet haben die Bundesverbände für:

Solidarität und Flexibilität

Solidarität und Flexibilität brauche es überall im Land. Deshalb verpflichten sich Politik und die Verbände in dem Pakt zu folgenden Versprechen:

  • Flächendeckende Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Lieferketten durch die Logistikbranche
  • Sicherstellung der wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit der Unternehmen trotz Corona-Krise durch das Ministerium
  • Abstimmung beider Seiten zwecks bedarfsgerechter Handlungsfähigkeit

Damit wolle man die Versorgung der Unternehmen und Einwohner Deutschlands sicherstellen. Mit den angeschlossenen Unternehmen werde man die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Gesellschaft in diesen Krisenzeiten, die Funktionsfähigkeit der Lieferketten von Industrie und Handel bis hin zum Endverbraucher gewährleisten und flexibel, auch an Wochenenden, in allen Bereichen die hierfür notwendigen logistischen Kapazitäten bereitstellen.

Aufträge und Beschäftigung sichern

„Wir wollen in schwierigen Zeiten für die Unternehmen in Deutschland Aufträge und Beschäftigung sichern“, heißt es weiter in dem Pakttext.
Das Bundesverkehrsministerium sichere den Verbänden und den ihnen angeschlossenen Unternehmen zu, die mit Erlass vom 18. März 2020 für bestimmte Warengruppen getroffene Kabotageregelung auszusetzen.

Abstimmung von Ministerium und Verbänden

Zudem will sich das Ministerium weiterhin mindestens wöchentlich mit den Verbänden abstimmen. Dabei will man die Leistungsfähigkeit der Logistikwirtschaft und die Marktentwicklung analysieren, um – falls erforderlich – umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung in Deutschland in die Wege leiten zu können.

Scheuer: Lkw-Fahrer machen harten Job

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): „Vielen Menschen wird jetzt erst bewusst: Unsere Lkw-Fahrer machen mit und ohne Corona-Krise einen harten Job. Sie halten den Waren- und Güterverkehr am Laufen, sorgen für eine stabile Versorgung. Für ihre Arbeit brauchen sie entlang unserer Autobahnen unbedingt funktionierende, saubere Sanitäranlagen und gute Verpflegung. Wir tun alles, um dies zu sichern. Dafür sind wir regelmäßig mit den zuständigen Ländern und den privaten Betreibern der Rastanlagen und Autohöfen in engstem Austausch. Es sind Mitarbeiter insbes. der Länder unterwegs, um Raststätten und Anlagen zu checken. Wenn es irgendwo hakt, besprechen wir das sofort mit allen Akteuren.“

Abstimmung mit Ländern und Nachbarstaaten

Unter anderem hat das Ministerium folgende Maßnahmen ergriffen oder befindet sich dazu in Abstimmung mit Ländern und Nachbarstaaten:

  • Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbots in Abstimmung mit den Bundesländern
  • mit Blick auf die Verkehrssicherheit befristete Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten für den Transport ausgewählter Waren, u.a. Treibstoff, medizinische Produkte, Lebensmittel,
  • ungehinderter grenzüberschreitender Güterverkehr vor allem mit Blick auf Situation an Grenzen und Arbeitnehmer
  • Einrichtung gesonderter Spuren für den Güterverkehr für den Transport von Waren aus dem Bereich der medizinischen Versorgung und des täglichen Bedarfs an den Grenzübergängen an den Autobahnen
  • Gewährleistung von Versorgung und Verpflegung an den Rastanlagen entlang der Autobahnen
  • Erleichterungen bei der Kabotage (innerdeutsche Transporte durch ein ausländisches Unternehmen) für den Transport bestimmte Güter und Waren, u.a. Treibstoff, medizinische Produkte, Lebensmittel.
Autor*in: Friedrich Oehlerking (Freier Journalist und Experte für Einkauf, Logistik und Transport)