Kohlendioxid-Ausstoß von Lkw wird ab 2021 teurer
Öl, Diesel, Benzin und Erdgas – alles wird teurer. Grund: die Bundesregierung hat eine Verteuerung der Abgabe auf Brennstoffe mit CO2-Ausstoß beschlossen. Ab 2021 sind klimaschädliche fossile Brennstoffe mit 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Strom wird dafür billiger.

Preis für Fossile rauf, für Strom runter
Unter anderem für Lkw wird der Betrieb teurer durch die Verteuerung:
- um 7,9 Cent des Literpreises für Öl und Diesel,
- um 7 Cent der von Benzin
- um 0,6 Cent der jeder Kilowattstunde Erdgas.
Grund ist die Verteuerung klimaschädlicher fossiler Brennstoffe ab 2021 um 25 Euro pro Tonne CO2. Für die Mehrkosten will der Staat die Haushalte unter anderem über eine Senkung des Strompreises entlasten. Bundestag und Bundesrat haben der Gesetzesänderung über das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zugestimmt. Damit führt der Gesetzgeber in den nächsten Jahren einen steigenden CO2-Preis in Form eines nationalen Zertifikatehandels für die Sektoren Wärme und Verkehr ein.
Nationaler Emissionshandel nach Bund-Länder-Einigung
Der nationale Emissionshandel startet nach der Bund-Länder-Einigung im nächsten Jahr mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Dieser Preis war ursprünglich erst für 2023 vorgesehen. Bis 2025 gibt es die Zertifikate zu einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis.
Ab 2026 soll der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt werden, wobei dann ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist. Die nun verabschiedete Gesetzesänderung setzt die Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses vom 18. Dezember 2019 um und legt einen neuen Preispfad fest. Das neue System erfasst sämtliche Brennstoffemissionen Deutschlands, soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EU-ETS) fallen.
Ausgleichsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen
Parallel dazu setzt die Regierung höhere Ausgleichsmaßnahmen für die Haushalte sowie betroffene Unternehmen um. Die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems will man hierfür insbesondere für die Entlastung der EEG-Umlage verwenden, einem Kernbestandteil des Strompreises. Die Absenkung des Strompreises soll zudem Wechsel zu Alternativen wie Elektroautos oder elektrische Wärmepumpen finanziell mehr ankurbeln. Darüber hinaus will die Bundesregierung klimafreundliche Alternativen vergünstigen, etwa durch mehr Investitionen bzw. gut ausgestattete Förderprogramme in:
- ÖPNV,
- Schienennetz,
- Ladeinfrastruktur,
- Gebäudesanierung,
- klimafreundliche Heizungen.
Schulze: nicht mehr Geld, sondern günstigerer Umstieg
Bundesumweltministerin Svenja Schulze sieht das Ziel der Änderung nicht darin, „mehr Geld einzunehmen – das Ziel ist, dass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen auch die richtige Wahl für den Geldbeutel ist“. Das Bundeskabinett hat bereits im Mai 2020 die zentralen Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Bund und Länder hatten sich im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Bislang finanzieren die Letztverbraucher die gesamten Förderkosten des EEG über den Strompreisbestandteil der EEG-Umlage. Künftig werden wir durch den Einsatz von Haushaltsmitteln die EEG-Umlage entlasten und damit auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher schonen.“
Einnahmen aus Verkauf von Emissionsrechten
Mit der Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) schafft das Bundeskabinett zeitgleich die rechtlichen Voraussetzungen, um Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einsetzen zu können. Neben den Änderungen in der EEV haben die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber jetzt in den Haushaltsverfahren über die Bereitstellung der Mittel sowie über deren Höhe entschieden. Diese Entscheidungen hatten die Änderungen in der EEV nicht vorweggenommen, heißt es in einer Presseerklärung des Wirtschaftsministeriums.
EU-Emissionshandel für große Industrieanlagen und Kraftwerke
Das nationale Emissionshandelssystem tritt neben den EU-Emissionshandel für große Industrieanlagen und Kraftwerke und erfasst alle Brennstoffemissionen, die nicht bereits im EU-Emissionshandel mit einem CO2-Preis belegt sind – unabhängig vom Sektor, in dem die Brennstoffe eingesetzt werden. Der höhere Zertifikatspreis bereits zum Start des Handelssystems ab 2021 kann nach Ansicht des Ministeriums die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen beeinträchtigen, wenn sie die erhöhten CO2-Kosten nicht über die Produktpreise weitergeben können.
Diese unerwünschten Wettbewerbseffekte könnten zudem die Klimaschutzwirkung schmälern, falls die Kosten des Emissionshandels zu Produktionsverschiebungen mit höheren Emissionen im Ausland führen (sogenanntes Carbon Leakage). Die Einigung zwischen Bund und Ländern schließe daher die Möglichkeit ein, Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung von Carbon Leakage bereits mit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2021 einzuführen – ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen.