EU gibt grünes Licht für deutsche Beihilfen zum Schienen-Güterverkehr
Von der Straße auf die Schiene – das hat mittlerweile einen ziemlich abgestandenen Beigeschmack. Aber immerhin: die EU hat schon mal nichts dagegen, dass Deutschland dieses Ziel finanziell unterstützen möchte. Die Beihilfe stände im Einklang mit dem Green Deal der EU.

Forderung nach weniger Staus und CO2-Emission
40 Millionen Euro will Deutschland ab nächstem Jahr 2021 bis 2025 jährlich für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ausgeben. Damit will es Staus auf den Straßen und CO2-Emissionen verringern. Also einen Beitrag zum Green Deal der EU leisten. Keine Sache, sollte man meinen, dagegen würde die EU doch nichts einzuwenden haben. Doch würde die EU letztlich zustimmen?
In Berlin kann man aufatmen: aus Brüssel kommt jetzt das ersehnte Grüne Licht. Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Verlagerung genehmigt. Mit der Maßnahme werden Unternehmen unterstützt, die ihre Anlagen an das öffentliche Schienennetz anschließen wollen. Alles eben weil auch die EU die deutsche Maßnahme im Einklang mit den Zielen des europäischen „Green Deals“ sieht.
Die Maßnahme im Einzelnen:
- Unterstützung der Entwicklung privater Anschlussbahnen (Gleisanschlüsse)
- damit verbundener sonstiger Infrastruktur
- Förderung des intermodalen Güterverkehrs
- Umschlaginfrastruktur.
Keine volle Unterstützung
Allerdings bekommen die Unternehmen die jeweiligen Maßnahmen nicht zur Gänze ersetzt. Im Rahmen der Regelung will die Regierung Unternehmen nur für bis zu 50 Prozent der Infrastrukturkosten und bis zu 80 Prozent für Umschlaginfrastruktur entschädigen. Eine 100-prozentige Absicherung von Darlehen und Garantien für größere Volumina als 800.000 Euro – wie von der Bundesregierung gewünscht – hatte, wie sie auf Anfrage u.a. der FDP-Fraktion im Bundestag im September 2020 mitteilte, die EU-Kommission nicht akzeptiert. Maßgebliches Argument der EU-Kommission ist demnach insbesondere, dass bei größeren Beträgen eine Risikobeteiligung der Banken eine wesentliche Garantie für eine korrekte Risikobewertung sei.
Regelung für Mobilität und Umwelt
Die Kommission stellt fest, dass die Regelung für Umwelt und Mobilität von Vorteil ist. Sie fördere ja den Schienenverkehr. Und der sei weniger umweltschädlich als der Straßenverkehr. Außerdem verringere das die Überlastung der Straßen. Überdies sei die Maßnahme verhältnismäßig und notwendig. Sie diene dem angestrebte Ziel, die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu fördern. Auf dieser Grundlage sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere mit Artikel 93 EG-Vertrag über die Koordinierung des Verkehrs, im Einklang stehe.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt seien, werde man die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.58570 zugänglich machen.
Pilotprojekt DAK
Derzeit läuft das Pilotprojekt zur Demonstration, Erprobung und Zulassung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) für den Schienengüterverkehr. Das europäische Konsortium für die digitale automatische Kupplung für Europa (Digital Automatic Coupling for Europe DAC4EU) testet den Einsatz der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) im Schienengüterverkehr.
Dafür haben sechs Unternehmen aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich den Zuschlag für das Forschungsprojekt „DAK Demonstrator für den Schienengüterverkehr“ des deutschen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Das Forschungsprojekt wird vom BMVI mit rund 13 Millionen Euro finanziert und läuft von Juni 2020 bis Dezember 2022.
Immer weniger Gleisanschlüsse
Trotz Wunsch nach mehr Schiene und einem Gleisanschlussförderprogramm des Bundes sinkt die Zahl der Gleisanschlüsse in Deutschland von Jahr zu Jahr. Dies hat laut der Initiative „Pro Gleisanschluss“ insbesondere negative Auswirkungen auf Verkehrssysteme, die auf Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen aufbauen, wie zum Beispiel Wagenladungsverkehre.
Damit auch diese Systeme einen Beitrag zum Verkehrswachstum auf der Schiene leisten können, bedürfe es einer deutlichen Stärkung ihrer Zugangsstellen. Konkret geht es um bessere Rahmenbedingungen für Bau, Erhaltung, Betrieb und Bedienung von Gleisanschlüssen sowie kundennahen Zugangsstellen. Zudem müsse man tri- und multimodale Knoten und Umschlagterminals samt vorgelagerter Infrastrukturen stärken. Nur mit leistungsfähigen regionalen Infrastrukturen könnte man Verkehre über Gleisanschlüsse und kundennahe Zugangsstellen attraktiv, wettbewerbsfähig und wirtschaftlich gestalten.