17.10.2018

Energieeinkauf und EEG-Umlage 2019

Zwiespältige Nachricht für Einkäufer von Energie: Die Umlage nach dem Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien (EEG) sinkt zum zweiten Mal in Folge – bei fortschreitendem Ausbau der erneuerbaren Energien. Jedoch könnten Zusatzkosten einen Strich durch eine billigere Stromrechnung machen. Wie sieht es aus mit dem Verhältnis von Energieeinkauf und EEG-Umlage 2019?

Wird sich das Verhältnis von Energieeinkauf und EEG-Umlage 2019 verbessern, weil die Umlage weiter sinken wird?

Energiewende: EEG-Umlage sinkt 2019 erneut

2019 wird die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG ) vergüteten Stroms 6,405 ct/kWh betragen. Das teilt die Bundesnetzagentur mit. Damit sinkt die Umlage um knapp sechs Prozent. Bereits seit 2014 liegt die EEG-Umlage auf einem stabilen Niveau, obwohl die nach dem EEG geförderte Strommenge in dieser Zeit um 50 Prozent gestiegen ist. Heißt das für das Verhältnis von Energieeinkauf und EEG-Umlage 2019, dass der Einkauf günstiger wird?

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen festgelegt und bekanntgegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Aktuell, im Oktober 2018, liegt die Umlage bei 6,792 ct/kWh.

Rückgang dank steigender Börsenstrompreise

Die in den letzten Jahren umgesetzten Reformen haben die Kostenentwicklung des EEG stark gedämpft. Mit der Umstellung auf Wettbewerb und Ausschreibungen sind die Förderkosten für neue erneuerbare Energie-Anlagen im Jahr 2019 günstiger geworden. Dies trug zum Rückgang der Umlage 2019 bei, der maßgeblich auf die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise zurückzuführen ist.

Ein weiterer dämpfender Effekt für die EEG-Umlage 2019 ist der hohe Stand des EEG-Umlagekontos. Er betrug laut Agentur zum Stichtag 30. September 2018 satte 3,65 Milliarden Euro. Dieser positive Saldo fließt senkend in die Berechnung der EEG-Umlage 2019 ein.

Erwarteter Zubau für 2019

Für das Jahr 2019 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von erneuerbaren Anlagen in Höhe von knapp 6 Gigawatt (GW). Die erwartete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll auf 217 Terawattstunden (TWh) steigen.

Alles in allem prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2019 einen Gesamtzahlungsanspruch aller Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,1 Milliarden Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,8 Milliarden Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber.

Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve. Sie dient zur Absicherung gegen Liquiditätsrisiken aus der fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien und gegen unerwartete Entwicklungen wie z.B. einem sinkenden Börsenstrompreis. Die Reserve wurde im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6 Prozent belassen.

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Dieser ist seit 2013 für private Haushalte im Durchschnitt um lediglich um 0,4 Prozent pro Jahr und damit langsamer als die allgemeine Inflation von 1,2 Prozent gestiegen.

Energieeinkauf und EEG-Umlage 2019

Energieeinkauf 2019 vermutlich etwas teurer

Allerdings rechnen Experten damit, dass Verbraucher am Ende etwas mehr zahlen müssen. Ursache dafür sind die Zusatzkosten wie Netzentgelte, Steuern, weitere Abgaben und Produktionskosten.

Laut einem Bericht der „Tagesschau“ gehen die Fachleute sogar von leicht steigenden Strompreisen aus. Sie erwarten, dass die Netzentgelte und die Beschaffungskosten für Strom steigen – unter anderem wegen des weiteren Ausbaus der Stromtrassen.

Offshore-Netzumlage für 2019

Wer Ökostrom produziert und in das öffentliche Netz einspeist, erhält eine gesetzlich festgelegte Vergütung von den Netzbetreibern. Diese verkaufen den Strom dann an der Börse. Weil die Preise dort niedriger sind als die festgelegte Vergütung, erhalten die Betreiber die Differenz aus der EEG-Umlage.

Windkraftanlagen im Norden an das Hauptstromnetz anschließen

Die großen Stromnetzbetreiber veröffentlichten dem Bericht zufolge auch die sogenannte Offshore-Netzumlage für das kommenden Jahr 2019. Sie beträgt 0,416 Cent pro Kilowattstunde. Über diese Umlage tragen Verbraucher die Kosten für den Anschluss von Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee an das Hauptstromnetz.

Verbraucherschützer hatten schon vor der Bekanntgabe der neuen Zahlen die Aufteilung der Stromkosten kritisch beurteilt. Die Offshore-Netzumlage gehe vor allem zu Lasten der Verbraucher, „während die Industrie entlastet wird“ – so hieß es vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Damit blieben die Stromkosten ein „Ärgerthema für Privathaushalte“.

Autor*in: Friedrich Oehlerking (Freier Journalist und Experte für Einkauf, Logistik und Transport)