Allgemeine Geschäftsbedingungen beim IT-Einkauf
Haben Sie schon einmal unternehmensweit eine neue Software eingeführt? Dann wissen Sie um die vielen Fragen, die beim IT-Einkauf aufkommen können. Eine wichtige lautet: Wer trägt die Kosten, wenn sich das Projekt verzögert oder ganz scheitert? Oft sind die Antworten dann in den AGB des Lieferanten oder in den eigenen zu finden. Aber Achtung: Nicht alle Klauseln sind wirksam! Welche Bedingungen sind zu empfehlen?

Unwirksame Klauseln der IT-Anbieter
Der Verwender muss beim Einsatz von AGB darauf achten, dass sie den Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Unwirksam sind in der Regel solche Klauseln:
- die den Vertragspartner verpflichten, Software nur auf der Hardware des Verwenders zu benutzen
- die den Weitervertrieb / die Weitergabe von gebrauchten Software-Lizenzen oder den Zukauf durch Dritte nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Softwareherstellers erlauben
- nach denen sich in einem EDV-Mietvertrag bei jeder technologischen Anpassung die Mietzeit um sechs Jahre verlängert
- die jegliche Gewährleistung ausschließen
- nach denen der Käufer von Software bei Anlieferung bestätigt, dass die gelieferte Ware bei Übergabe in einwandfreiem Zustand war
IT-Einkauf und IT-Einkaufsbedingungen: Daran sollten Sie denken
Für Sie als Einkäufer sind diese Klauseln zu empfehlen:
- zur Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB: Wenn möglich, sollte die Untersuchungs- und Rügepflicht auf offensichtliche und leicht erkennbare Mängel beschränkt werden.
- zum Change Request: Bei den meisten Softwareprojekten hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss Zusatzwünsche. Soll er jederzeit den Vertrag, Pläne, Spezifikationen ändern oder ergänzen können? Wie werden Preis und Lieferzeit angepasst? Wer hat welche Rechte an den Änderungen / Ergänzungen?
- zu Softwaremängeln und den Einstandspflichten des Lieferanten: zum Beispiel bei Verzögerungen und zur Fehlerbeseitigung
- zu den Rechten an der Software und dem Nachbestellen von Lizenzen
- darüber, ob, wie und wie lange die Software aktualisiert und weiterentwickelt wird.