06.08.2018

Warum auch Chrome und Firefox beim Tracking-Schutz zu kurz greifen

Webbrowser wie Chrome und Firefox bieten Funktionen, mit denen Nutzer den Betreibern von Webseiten automatisch mitteilen können, dass sie kein Tracking wünschen. Warum Funktionen wie „Do Not Track“ trotzdem nicht ausreichen.

Do Not Track

E-Privacy-Verordnung und Browser-Funktionen

„Die Werbewirtschaft hat es jahrelang versäumt, freiwillige Maßnahmen wie die ‚Do-not-Track‘-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen. Nun darf man sich nicht beschweren, wenn der Gesetzgeber dieses Manko behebt“, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Dezember 2017 mit Bezug auf die E-Privacy-Verordnung.

Noch sind die Bordmittel führender Browser nicht ausreichend, um einen Tracking-Schutz zu realisieren.

Ein Blick auf die Datenschutz-Erläuterungen von Google Chrome zeigt: „Wenn Sie auf Computern oder Android-Geräten im Web surfen, können Sie Anfragen an Websites senden, Ihre Browserdaten nicht zu erfassen oder nachzuverfolgen. Die Funktion ‚Do Not Track‘ ist standardmäßig deaktiviert.“

Daraus folgt: „Do Not Track“ ist (weiterhin) nur eine Anfrage an die Betreiber von Webseiten. Zudem ist „Do Not Track“ im Standard nicht aktiv.

Deshalb ist es sinnvoll, in einer Unterweisung die Datenschutz-Funktionen der eingesetzten Browser vorzustellen, aber auch auf die Einschränkungen hinzuweisen.

Auch an die mobilen Browser denken

Anleitungen, wie sich das Kennzeichen „Do Not Track“ aktivieren lässt, sind nicht nur von Browser zu Browser verschieden.

Es macht auch einen Unterschied, ob Sie einen Desktop-PC mit Windows-Betriebssystem, ein Android-Smartphone oder ein iPhone oder iPad nutzen.

Im Falle eines iPhones oder iPads besagt die Anleitung zu Google Chrome sogar: „Die Funktion ‚Do Not Track‘ steht für iPhones oder iPads momentan nicht zur Verfügung.“

Für Android-Geräte weicht die Aktivierung der Funktion etwas von dem Verfahren ab, dem Nutzer bei Desktop-Systemen folgen müssen.

Browser-Erweiterungen nicht ungeprüft nutzen

Es gibt eine Reihe von Plug-ins (Erweiterungen) für Webbrowser, die den Online-Datenschutz beispielsweise bei Chrome oder Mozilla Firefox verbessern.

Machen Sie es sich hier nicht zu leicht. In der Vergangenheit sind mehrfach Tools und Erweiterungen aufgefallen, die vorgaben, unerwünschte Werbung und Tracking zu verhindern und den Datenschutz zu verbessern.

In Wirklichkeit schmälerten oder verletzten diese jedoch bewusst oder unabsichtlich den Datenschutz.

Die Browser erhalten fortlaufend neue Funktionen, um unerwünschte Werbung, Werbung, die gegen bestimmte Richtlinien verstößt, oder heimliches Tracking zu verhindern. Zum Teil unter Berücksichtigung von Tracking durch soziale Netzwerke wie Facebook.

  • Der Facebook Container von Firefox isoliert die Facebook-Identität vom Rest der Internet-Aktivitäten des Nutzers, so Mozilla.
  • Nach der Installation nutzen User Facebook weiterhin normal, und auch Facebook kann umgekehrt seine Dienste wie gewohnt bereitstellen und Werbung anzeigen.
  • Der wesentliche Unterschied: Für Facebook werde es deutlich schwieriger, die gesammelten Aktivitäten außerhalb des Netzwerks zu nutzen, um Anzeigen und andere personalisierte Nachrichten zu senden.

Browser können rechtliche Vorgaben nicht ersetzen

Trotzdem reichen solche technischen Maßnahmen nicht aus.

Jede Browserfunktion, die vor Online-Tracking schützen soll, ist ein guter Schritt in Richtung verbesserter Online-Datenschutz. Doch letzten Endes kann nur eine rechtliche Vorgabe gegen heimliches Online-Tracking für Klarheit sorgen. All die neuen Browserfunktionen bieten keinen sicheren Schutz gegen unerwünschtes Tracking.

Ungewolltes Online-Tracking muss früher verhindert werden: Rechtlich beim Betreiber der Webseiten – nicht erst im Browser des Nutzers.


Download: Mitarbeiterinformation Online-Tracking


Autor*in: Oliver Schonschek (Diplom-Physiker, IT-Analyst und Fachjournalist)