21.03.2023

PV-Gipfel will Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben

Erneuerbare Energien sind heiß diskutiert. Neue Impulse sollte ein PV-Gipfel geben, der am 10. März stattfand. Eingeladen hatte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die anwesenden Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, darunter auch der DStGB, und der Bundesländer waren aufgefordert, über eine Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik‑(PV‑)Anlagen in Deutschland zu beraten. Diskussionsgrundlage ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Entwurf einer PV-Strategie, der bis zum 24.03.2023 öffentlich konsultiert wird. Nach Überarbeitung wird Bundesminister Habeck Anfang Mai 2023 im Rahmen eines zweiten PV-Gipfels die finalisierte PV-Strategie vorstellen.

Kompass mit Wort "Stategie"

Zum rascheren Ausbau der Solarenergie in Deutschland enthält die PV-Strategie elf Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen. Darunter befinden sich Klarstellungen für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten, Erleichterungen im Baugesetzbuch sowie die Stärkung von sogenannten Agri- Photovoltaikanlagen, um Freiflächenanlagen stärker auszubauen. Damit die PV-Anlage auf dem Dach zum Regelfall wird, enthält die PV-Strategie eine Anpassung der Direktvermarktungspflicht sowie die Förderung von Dachanlagen auf Gebäuden im Außenbereich.

Zur Vereinfachung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sieht die PV-Strategie unter anderem eine Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile bereit. Für den schnellen Anschluss der PV-Anlagen an das Stromnetz ist eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen und bei den PV-Dachanlagen eine verkürzte Frist für den Zählertausch vorgesehen. Zudem bieten Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Meldepflichten sollen vereinfacht und Schukostecker als Standard zugelassen werden.

Der DStGB begrüßt, dass der Bund ein konkretes Maßnahmenpaket zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im PV-Bereich vorlegt und mit den Kommunen, Ländern und Verbänden abstimmt. Zugleich hat die kommunale Seite deutlich gemacht, dass die Erreichung des 215-GW-Ziels bis 2030 einen erheblichen zusätzlichen Druck auf die Flächenbereitstellung in den Gemeinden erzeugen werde. Laut Umweltbundesamt seien bei einem Ausbauziel von 200 GW 77.000 Hektar zusätzlich für PV-Anlagen erforderlich. Hinzu treten weitere Flächen für den Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze. Dies werde die Flächenkonkurrenzen weiter verschärfen und die Auswirkungen der Energiewende in den Gemeinden noch sichtbarer machen.

Wichtig sei daher die Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies könne nur gelingen, wenn die kommunale Steuerungsfähigkeit beim PV-Ausbau erhalten bleibe und die Wertschöpfung in den Gemeinden gestärkt werde. Daher spricht sich der DStGB gegen eine generelle Privilegierung von PV-Anlagen aus. Außerdem hat der DStGB vorgeschlagen, den PV-Ausbau auf kommunalen Liegenschaften noch stärker als bisher zu fördern, um den Druck von den Flächen zu nehmen. Weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Notwendigkeit einer „vorausschauenden Regulierung“ beim Netzausbau, um erneuerbare Energien besser aufnehmen zu können und kostspielige Abregelungen zu vermeiden. Im Rahmen weiterer Maßnahmen ist nach dem o.g. Ende der Konsultation der PV-Strategie am 24.03.2023 ein weiterer PV-Gipfel am 03.05.2023 vorgesehen, bei dem die fertige Strategie präsentiert wird. Die gesetzliche Umsetzung soll über die Solarpakete I und II erfolgen.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)