24.05.2023

Gebäudeenergiegesetz fordert Kommunen heraus

Nach dem Beschluss der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes durch die Bundesregierung am 19.04.2023 muss ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert werden. Somit muss ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

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Mit dem Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht eine gewisse Technologieoffenheit: Um die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien in neu eingebauten Heizungen zu erfüllen, können die Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil (mind. 65 Prozent) rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Optionen frei wählen. Dazu zählen der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder die Heizung auf Basis von Solarthermie.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Helmut Dedy hat am 19.04.2023 der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegenüber geäußert, dass wir eine echte Technologie-Offenheit bräuchten. Der Deutsche Städtetag fordert daher Nachbesserungen bei den Plänen zum Heizungstausch. Helmut Dedy drückte gegenüber der dpa seine Skepsis zum Neuentwurf des Gesetzes aus: „Wir wissen, dass wir jetzt die Weichen für die klimaneutrale Wärmeversorgung stellen müssen. Aber die noch so richtigen Ziele laufen ins Leere, wenn Handwerker und geeignete Heizsysteme fehlen, Fristen zu eng sind und Kosten in die Höhe schnellen und damit die Menschen insgesamt überfordert werden.“ Dedy erläuterte weiter, für die Städte sei es wichtig, dass der Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung mit machbaren Fristen und einem Technologie-Mix beschritten werden könne. Für viele Wohngebiete, gerade im Neubau, sei die Wärmepumpe eine gute Option. Das Problem liege aber bei den vielen Millionen Häusern im Bestand. Denn eine Wärmepumpe arbeitet aktuell nur in hochgedämmten Gebäuden effizient. Und das heißt, alte Häuser bräuchten neue Fenster, gedämmte Fassaden und Dächer, große Heizflächen im Fußboden oder in den Wänden und erschwingliche Strompreise. Das alles werde nicht überall möglich sein. Und schon gar nicht in kurzer Zeit. Dedy forderte daher längere Übergangsfristen für den Gebäudebestand. Zudem seien für größere Gebäude wie Schulen, Turnhallen, Krankenhäuser oder Verwaltungsgebäude andere Lösungen nötig, da sie bislang mit Wärmepumpen kaum beheizbar seien.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zeigte Skepsis gegenüber dem Neuentwurf und sieht ebenso in der Technologieoffenheit einen wichtigen Faktor. Wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen, bräuchten wir die Wärmewende. Die Zielrichtung der Bundesregierung sei richtig, neue Heizungen mit der Hilfe von erneuerbaren Energien vorzusehen. Zu bedenken sei aber, dass wir in Deutschland über 30 Millionen Wohnungen und Häuser haben, die noch mit Gas oder Öl beheizt werden. Auch ein Großteil der über 180.000 Gebäude der Kommunen (Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen etc.) werde noch mit Gas oder Öl beheizt.

Notwendig seien daher realistische Umsetzungszeiträume. Insbesondere die ausreichende Bereitstellung von Fachpersonal scheine zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben. Besonders kritisch sieht es der DStGB, dass der Gesetzentwurf nicht die erforderliche echte Technologieoffenheit beinhalte. So seien die Vorgaben im Bereich der erneuerbaren Energien für Wärme- und Gasnetze für die Netzbetreiber nicht umsetzbar. Dies habe zur Folge, dass diese Versorgungsoption ins Hintertreffen geraten könne. Hinzu komme, dass bei einer Vielzahl alter Gebäude im Bestand die Versorgung durch eine Wärmepumpe keine realistische technische Option ist, weil sie regelmäßig nur im Zusammenspiel mit reiner energetischer Sanierung funktioniere. Dies betreffe insbesondere Mehrfamilienhäuser oder kommunale Gebäude im Bereich der Verwaltungen, Schulen und Kitas.

Auch deshalb müsse die Technologieoffenheit beispielsweise durch eine Versorgung über ein Wärmenetz oder mithilfe grüner Gase gewährleistet sein. Der DStGB kritisiert zudem, dass die GEG-Regelungen bereits Festlegungen mit konkreten Fristen für die künftige Energieversorgung von Gebäuden enthalten, bevor mithilfe einer kommunalen Wärmeplanung die Transformation der Wärmeversorgung und der Infrastrukturen im Versorgungsgebiet insgesamt und die hierzu bestehenden Optionen (Wärmepumpen, Wärmenetze, grüne Gase etc.) beschrieben werden. Für die Infrastrukturplanung von Kommunen, Stadtwerken und Energieversorgern sei es unerlässlich, dass das GEG mit den geplanten Regelungen zur Kommunalen Wärmeplanung abgestimmt werde. Der Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung liegt allerdings noch nicht vor.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)