Diskussion um E-Scooter-Verbot
Nachdem sich die Stadt Paris für das Aus der Leih-E-Scooter entschieden hat, ist auch hier in Deutschland eine heftige Debatte dazu ausgebrochen. Die deutschen Städte und Gemeinden wenden sich gegen das Chaos auf innerstädtischen Gehwegen und plädieren für Lösungen dieses Problems.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich aber gegen ein striktes Verbot der Leihroller in Deutschland ausgesprochen: Ein generelles Verbot wie in Paris könne nicht als Blaupause für Deutschland dienen, wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg erklärte. Aus seiner Sicht liegt eine Lösung in der Einrichtung und verpflichtenden Nutzung fester Abstellbereiche. Allerdings läge die Zulassung der Angebote vor Ort und die Lösung von Konflikten weiterhin bei den Kommunen.
Das Hauptproblem bei den E-Scootern besteht in dem ungeordneten Abstellen der Roller auf Gehwegen und der damit einhergehenden Gefährdung von Passanten. Das zeigt sich in den Städten weltweit. Ein generelles Verbot könne aber nicht als Vorbild dienen, wie Landsberg betont. Er sieht aber in Nachbesserungen der Straßenverkehrsordnung und der Straßengesetze von Bund und Ländern einen Handlungsbedarf. Leihangebote sollten dort klar als Sondernutzung und übermäßige Straßenbenutzung eingestuft werden. Das erspare dann auch unnötige Gerichtsverfahren.
Letztlich müsse es eine Kooperation zwischen Anbietern und Kommunen geben, die Anbieter müssten dafür sorgen, dass die Kunden und Kundinnen die Fahrzeuge korrekt parken, und wenn dies nicht befolgt wird, müssten die Anbieter sanktioniert werden, wie Landsberg meint. In Deutschland nutze mittlerweile eine wachsende Zahl an Kommunen das Instrument der Sondernutzungserlaubnis, die bei Nichteinhaltung der Vorgaben entzogen werden kann. Weil die E-Scooter einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität leisten, wäre ein pauschales Verbot von E-Scootern aus Sicht des DStGB trotz der Probleme nicht zielführend. Die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche könnte Abhilfe schaffen, um mehr Ordnung bei E-Scooter-Leihangeboten zu erreichen. Für die Kommunen ist es jedoch wichtig, dass die Leihangebote in der Straßenverkehrsordnung klar als Sondernutzung und übermäßige Straßenbenutzung eingestuft werden.
Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags, spricht sich auch gegen ein generelles Verbot des E-Scooter-Verleihs aus. Ihrer Ansicht nach brauche es klare Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen. Die Städte wollten Abstell-Chaos vermeiden und für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Beides sei möglich, wenn Bund und Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Scooter-Verleih ergänzten. Sie sieht v.a. die Länder in der Verantwortung, die allen Städten die Möglichkeit geben müssten, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen. Dann könnten Städte wie beim Car-Sharing nach objektiven Kriterien auswählen, welche Anbieter vor Ort ihre Roller vermieten dürfen und welche Regeln dafür gelten. Bisher sei das nur in einigen Ländern möglich, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.
Auch der Bund stehe in der Verantwortung. Er sei gefragt, die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend anzupassen, damit klar ist, wo und wie viele Roller abgestellt werden können. Der Bund sollte außerdem das sogenannte Geofencing zulassen, wie Göppert meint, um die Geschwindigkeit der Roller in bestimmten Bereichen aus Gründen der Verkehrssicherheit automatisch zu drosseln – etwa in Parks oder Fußgängerzonen. Geofencing verhindere auch, dass ein E-Scooter-Nutzer eine Fahrt auf einem Platz beendet, auf dem das Abstellen verboten ist.