08.01.2019

Sicherheitstreppenraum

Ein Sicherheitstreppenraum ist ein notwendiger Treppenraum, in dem die notwendige Treppe verläuft, die den ersten und zweiten Rettungsweg in einem darstellt. Ein Sicherheitstreppenraum ist so gestaltet, dass in ihm kein Brand entstehen kann und weder Feuer noch Rauch in ihn eindringen können.

Fluchtweg Treppenraum

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Landesbauordnungen
  • Hochhausrichtlinien

Weitergehende Regelungen

Bei jeder nicht ebenerdigen Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum muss der erste Rettungsweg über eine Treppe führen. Dies ist die sogenannte „notwendige Treppe“.

Diese Treppe wiederum muss zu Sicherstellung der Rettungswege ins Freie in einem eigenen Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum). Der Ausgang muss mindestens so breit sein wie die Treppe. In Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und Gebäudeklasse 2 und für die Verbindung von höchstens zwei Geschossen mit insgesamt ≤ 200 m² Fläche bei denen in jedem Geschoss ein anderer Rettungsweg erreicht werden kann sowie Außentreppen unter bestimmten Bedingungen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig.

Dieser Treppenraum muss – es sei denn, der zweite Rettungsweg kann über die Leitern der Feuerwehr gestellt werden oder wird über eine zweite notwendige Treppe (bzw. einen Treppenraum) sicher vorgehalten – als Sicherheitstreppenraum ausgestaltet werden. Zusätzlich kann die Notwendigkeit eines Sicherheitstreppenraumes auch durch andere Vorschriften, beispielsweise die Hochhausrichtlinie, gefordert sein.

Die Hochhausrichtlinie fordert für Gebäude bis 60 m Höhe zwei notwendige Treppenräume oder einen Sicherheitstreppenraum. Für Gebäude über 60 m Höhe müssen alle notwendigen Treppenräume als Sicherheitstreppenräume ausgebildet sein.

Die Forderung, dass weder Feuer noch Rauch in den Sicherheitstreppenraum eindringen können und dort kein Brand entstehen kann, wird durch bauliche und technische Maßnahmen umgesetzt. Beispielhaft seien genannt:

  • Nur nicht brennbare Bestandteile werden verwendet.
  • Keine Leitungen (Strom/Gas/Wasser/EDV) führen durch den Treppenraum.
  • Überdruckbelüftung verhindert das Eindringen von Rauch. (Dazu ist ein Differenzdruck gegenüber dem Umgebungsdruck von 50 Pascal zu realisieren. Die erforderliche Türöffnungskraft darf dabei nicht größer als 100 N sein. Diese Bedingungen sind bei allen äußeren Vorgaben wie Umgebungsdruck, Wetterbedingungen etc. technisch nur sehr schwer zu realisieren. Zudem ist von den Fliehenden zum Öffnen der Tür die Kraft von 100 N zusätzlich zur Kraft des Türschließers und der Masse der Tür aufzuwenden.)
  • Keine Öffnungen mit Ausnahme der Zugänge und des Ausgangs.
Autor*in: WEKA Redaktion