Neues bvfa-Merkblatt zum Fernzugriff auf automatische Löschanlagen
Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) hat ein neues Merkblatt veröffentlicht: „Fernzugriffe auf automatische Löschanlagen (Remote Services) – Rahmenbedingungen und Grenzen“. Es fasst auf zwölf Seiten den aktuellen Stand von Technik und Richtlinien zusammen, die wichtig sind für einen sicheren Fernzugriff auf Brandmeldeanlagen und die elektrischen Steuer- bzw. Überwachungseinrichtungen von Löschanlagen und Sauerstoffreduzierungsanlagen.

Klassische Brandmelde- und Löschanlagen werden zunehmend mit Technologien ausgestattet, aus denen detaillierte Informationen zum Zustand der Anlagen und deren Veränderungstrends gewonnen werden können. Diese automatischen Löschanlagen können dann auch mit Fernzugriff überwacht und gesteuert werden. Das wiederum erhöht das Risiko für Hackerangriffe und weitere Sicherheitsrisiken.
Das neue bvfa-Merkblatt fasst den aktuellen Stand von Technik und Richtlinien zusammen. Es will so einen möglichst rechtssicheren Betrieb automatischer Anlagen ermöglichen.
Inhalte des Merkblatts
Das Merkblatt geht auf den gesamten Anlagenlebenszyklus ein:
- Vertragsgestaltung
- Planung
- Installation
- Inbetriebnahme
- Betrieb
- Instandhaltung
- Dokumentation
Gleichzeitig werden die Grenzen von Fernzugriffen aufgezeigt. So darf eine automatische Löschanlage aus der Ferne weder ausgelöst noch blockiert werden.
Neue Norm DIN EN 50710 bereits berücksichtigt
Das Merkblatt berücksichtigt auch die im Mai 2022 veröffentlichte Norm DIN EN 50710, die Mindestanforderungen an sichere Ferndienstleistungen sowie einen roten Faden zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten von der Vertragsgestaltung bis zum Abschluss eines durchgeführten Remote-Service-Einsatzes bei (Brand-)Sicherheitsanlagen beschreibt.
Zum Merkblatt „Fernzugriffe auf automatische Löschanlagen (Remote Services) – Rahmenbedingungen und Grenzen“ geht es hier entlang.
Quelle: bfva