03.05.2021

Die Muster-Holzbaurichtlinie: neue Regelungen für den Holzbau

Wirksamer Brandschutz beginnt schon bei der Planung und Errichtung von Holzbauten. Zu beachten ist dabei insbesondere die neue Muster-Holzbaurichtlinie (M‐HolzBauRL), welche die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M‐HFHHolzR) weiterentwickelt. Die Muster-Holzbaurichtlinie konkretisiert die Anforderungen an Holzbauten für die Gebäudeklassen 4 und 5 (mehrgeschossige Gebäude bis zur Hochhausgrenze).

Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt Anforderungen an solche mehrgeschossigen Gebäude aus Holz

Warum brauchte es eine neue Muster-Holzbaurichtlinie?

Bauteile aus Holz haben eine erhöhte Brandlast. Dennoch weist der jüngere wissenschaftliche Konsens verstärkt darauf hin, dass Holz auch eine Reihe von Eigenschaften aufweist, die hinsichtlich des Brandschutzes günstig sind.

Um diesem Konsens Rechnung zu tragen, wurde bereits 2019 die Musterbauordnung (MBO) geändert. Das legte den Grundstein für eine erweiterte Verwendung von Holz in Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5.

Die neue Muster-Holzbaurichtlinie konkretisiert die Vorschriften zu Konstruktionen aus brennbaren vorgefertigten Bauteilen, die in mehrgeschossigen Gebäuden zum Einsatz kommen. Deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Bauteile müssen nach § 26 Abs. 2 Satz 3 MBO feuerhemmend oder feuerbeständig sein und dürfen dennoch nach § 26 Abs. 2 Satz 4 MBO aus brennbaren Baustoffen wie z.B. Holz bestehen. Die Muster-Holzrbaurichtlinie entwickelt die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M‐HFHHolzR) in dieser Hinsicht weiter.

Der überarbeitete Entwurf zur neuen Muster‐Holzbaurichtlinie ist derzeit auf der Internetseite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu) im Rahmen der Notifizierung veröffentlicht.

Die Neuerungen der Muster-Holzbaurichtlinie im Überblick

Die Holzbaurichtlinie unterscheidet Holzbauweisen mit Hohlräumen (Abschnitt 4 der Holzbaurichtline, der sich mit Bauteilen in Holzrahmen- und Holztafelbauweise beschäftigt) und Holzbauweisen ohne Hohlräume bzw. ohne verfüllte Hohlräume (Abschnitt 5 der Holzbaurichtlinie, der das Bauen in Massivholzbauweise betrifft).

  • Die bisher schon bekannten Regelungen über Bauteile mit brennbarem Ständerwerk und allseitiger Brandschutzbekleidung werden in der Gebäudeklasse 4 beibehalten bzw. erleichtert. Wichtig ist hierbei auch, dass die Bauteile nicht vollständig vorgefertigt werden müssen, um in den Anwendungsbereich der Holzbaurichtlinie zu fallen. Sie können auch auf der Baustelle zusammengesetzt werden.
  • Neu geregelt wurde das Bauen mit Massivholz ohne vollständige Brandschutzbekleidung für die Gebäudeklassen 4 und 5. Hier muss die Feuerwiderstandsfähigkeit gemessen werden. Diese Kennzahl bestimmt, wie lange definierte Bauteile bei einem Brand ihre Funktion beibehalten.
  • Die Muster-Holzbaurichtlinie regelt außerdem die Errichtung von Außenwandbekleidungen aus normalentflammbaren Baustoffen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 neu. Damit Brände sich nicht so leicht ausbreiten, müssen in angegebenen Abständen Brandsperren angebracht werden.

Durch eine bei einem Brand lange erhaltene Tragfähigkeit, aber auch durch einen lange funktionsfähigen Raumabschluss sollen Einstürze von Gebäuden vermieden und eine Brandausbreitung verhindert oder zumindest eingedämmt werden.

Tragfähigkeit von Holzbauteilen

Entgegen der Vermutung vieler bleibt bei einem Brand von Holzbauten die Tragfähigkeit lange erhalten. Ursache dafür ist eine chemische Reaktion, die eine Holzkohleschicht an den Außenseiten entstehen lässt. Diese Holzkohleschicht unterbindet, dass Sauerstoff weitergeleitet wird. Das schützt wiederum das unter der Holzkohleschicht liegende Holz und erhält dessen Stabilität und Tragfähigkeit. Widerstandsdauern von 90 Minuten sind so z.B. bei Stützen aus Brettschichtholz problemlos zu erreichen.

Brandverhalten von Holzbauteilen

Eine weitere recht gute Eigenschaft von Bauteilen aus Holz ist das Brandverhalten. Holz brennt langsam und gleichmäßig ab. Im Gegensatz zu einigen anderen Baustoffen schmilzt es nicht, nichts tropft ab oder bricht plötzlich ein. Feuerwehren können deshalb im Brandfall bei Holzbauten sehr genau einschätzen, wie der Brandverlauf sein wird, und geeignete Maßnahmen einleiten.

Da eine weitere Verbreitung von Holzbauten erwartet wird, gibt es das Forschungsprojekt TIMpuls. Es soll durch experimentelle und numerische Untersuchungen helfen, bestehende Brandschutzregelungen fortzuschreiben und wird von der Technischen Universität Braunschweig, der Hochschule Magdeburg-Stendal, dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge und der Technischen Universität München durchgeführt.

Zur Muster-Holzbaurichtlinie

Die Holzbaurichtline im Notifizierungsprozess der EU (unter „Entwurfsdokument“ auf „de“ klicken).

Autor*in: Martin Buttenmüller