21.09.2021

Feuerwehraufzüge: Prüfung, Kennzeichnung und Nutzung

Ein Feuerwehraufzug ist ein Aufzug, den die Feuerwehr aufgrund der baulichen Konstruktion und der anlagentechnischen Ausrüstung im Brandfall nutzen kann. Er ist normalerweise in Hochhäusern erforderlich. Diese Anforderungen müssen Sie im Hinblick auf Kennzeichnung, Prüfung und Nutzung beachten:

Feuerwehrmann auf dem Weg zum Feuerwehraufzug

Im Normalbetrieb wird ein Feuerwehraufzug für die allgemeine Personen- und Güterbeförderung genutzt. Im Brandfall steht er ausschließlich der Feuerwehr zur Verfügung und wird dann zur Beförderung von folgenden Personen und Gegenständen herangezogen:

  • Einsatzkräfte der Feuerwehr
  • Geräte
  • zu rettende Personen, insbesondere Gehbehinderte

Der Fahrkorb muss zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein.

Feuerwehraufzüge sind so im Gebäude anzuordnen, dass jeder Punkt eines Aufenthaltsraums in einer Entfernung von maximal 50 m erreichbar ist. Die Entfernung wird in Lauflinie gemessen.

Die Aufzugsschächte müssen trotz Brand rauchfrei bleiben. Dies wird häufig mit einer Druckbelüftung sichergestellt, die im Brandfall einen Überdruck in den Räumen erzeugt, die direkt vor den Feuerwehraufzügen liegen. Damit wird verhindert, dass Rauch in den Aufzugsschacht eindringt.

Selbstrettung aus dem Feuerwehraufzug

Um die Selbstrettung aus einem Feuerwehraufzug zu ermöglichen, muss im Fahrschacht eine ortsfeste Leiter so aufgestellt werden, dass ein Übersteigen vom Fahrkorbdach zur Leiter und von der Leiter zu den Fahrschachttüren möglich ist. Die Fahrkorbtüren müssen sich von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen.

Kennzeichnung von Feuerwehraufzügen

Im Hauptzugangsbereich sind Hinweisschilder für die Feuerwehr anzubringen, die das sofortige Auffinden des Feuerwehraufzugs erleichtern. Der Feuerwehraufzug ist in allen Geschossen mit einem Hinweisschild für die Feuerwehr nach DIN 4066 mit der Aufschrift „Feuerwehraufzug“ zu kennzeichnen. Der Schlüsselkasten mit dem Feuerwehraufzugsschlüssel ist mit der Aufschrift „Schlüssel für den Feuerwehraufzug“ in gleicher Art zu kennzeichnen.

Prüfung von Feuerwehraufzügen in BetrSichV geregelt

Die Prüfung von Feuerwehraufzügen ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich eindeutig geregelt. Danach muss der Feuerwehraufzugsbetrieb durch eine zugelassene Überwachungsstelle

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
  • nach prüfpflichtigen Änderungen sowie
  • bei wiederkehrenden Prüfungen in Zeitabständen von zwei Jahren

geprüft werden. Gegenstand der Prüfung sind auch externe, für den sicheren Betrieb des Feuerwehraufzugs erforderliche Sicherheitseinrichtungen, z.B. die Druckbelüftungsanlage des gesicherten Vorraums oder die Notstromversorgung.

Sicherheitstechnische Anforderungen

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Feuerwehraufzüge regelt die DIN EN 81-72.

Autor*in: Reimund Roß