02.06.2020

Ausbildung zum Brandschutzhelfer auch im Betrieb möglich

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist für manche Arbeitgeber nicht so einfach. Je nach Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer fallen für Betriebe hohe Kosten und Ausfallzeiten durch externe Ausbildungsmaßnahmen an. Aber: Der Gesetzgeber ermöglicht auch die firmeninterne Ausbildung zum Brandschutzhelfer.

Praktische Ausbildung zum Brandschutzhelfer beim Feuerlöschen

Brandschutzhelfer tragen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Sie unterstützen z.B. den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz oder übernehmen im Brandfall Aufgaben der Brandbekämpfung. Die Beschäftigten, die diese Aufgaben übernehmen, agieren hier natürlich nicht von heute auf morgen souverän. Sie müssen eine entsprechende Ausbildung zum Brandschutzhelfer durchlaufen.

Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in  ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies fünf Prozent der Beschäftigten, entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr.

Brandschutzhelfer machen einen wichtigen Job

Meist kommen Betriebe für die Schulung ihrer Brandschutzhelfer in spe auf Feuerwehren oder private Ausbildungsinstitute zu. Das ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden. Je nach der erforderlichen Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer können auch die Abwesenheitszeiten für die Dauer der Ausbildung zu einem Problem werden.

Allerdings sollte dabei nicht übersehen werden, dass Brandschutzhelfer eine wichtige Funktion erfüllen. Schließlich geht es im Notfall um Sekunden und falsche Entscheidungen können Menschenleben gefährden.

Möglichkeiten zur Ausbildung von Brandschutzhelfern

Der Gesetzgeber stellt es Betrieben frei, ob sie Brandschutzhelfer extern ausbilden lassen, oder intern im Unternehmen selbst ausbilden. Denn zertifizierte Brandschutzbeauftragte sind qualifiziert dazu, ihre Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG selbst aus- und fortzubilden. Darauf weist explizit auch die DGUV Information 205-023 hin. Mit hinreichend professionellem Unterweisungsmaterial ist eine solche Brandschutzhelfer-Ausbildung sogar ohne großen Aufwand intern möglich.

Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die ASR A2.2 fordert eine regelmäßige Schulung und Unterweisung der Brandschutzhelfer mit folgenden Inhalten:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) präzisiert mit der Informationsschrift „Brandschutzhelfer“ (DGUV Information 205-023) die Hinweise zu deren Ausbildung.

Die praktische Ausbildung umfasst hiernach:

  • Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
  • Durchführen realitätsnaher Übungen
  • Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten

Ebenfalls geschult werden müssen demnach besondere betriebliche Gegebenheiten wie z.B.:

  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • spezielle Produktionsabläufe,
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage, Wandhydrant) und
  • das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten

Hinweis

Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung können als Brandschutzhelfer ohne weitere Ausbildung bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.

Dauer und Wiederholung der Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Für die theoretische Schulung empfiehlt die DGUV, mindestens zwei Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten einzuplanen. Je nach Betrieb können diese dabei auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Für die praktische Ausbildung sieht die DGUV fünf bis zehn Minuten je Teilnehmer als ausreichend an, wobei eher in Richtung zehn Minuten geplant werden sollte. So bleibt ausreichend Zeit für Fragen und gezieltes Training.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sollte alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen wie einer neuen Brandschutzordnung oder der Einführung von neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

Anforderungen an den Ausbilder

Die DGUV fordert „fachkundige Ausbilder“ und definiert sie als Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen mit abgeschlossenem (Fach-)Hochschulstudium Brandschutz
  • geprüfte Brandschutzbeauftragte
  • Fachkräfte Arbeitssicherheit mit Zusatzausbildung Brandschutz
  • Feuerwehrangehörige, die mindestens als „Gruppenführer“ qualifiziert sind

Der Ausbilder muss seine Fachkenntnisse stets aktuell halten, beispielsweise durch die Teilnahme an Schulungen.

Tipp: Interne Ausbildung zum Brandschutzhelfer – ganz einfach mit diesen fertigen Vorlagen

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Mann nutzt Tablet, um Aufgaben für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer zu lösen.

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Autor*in: WEKA Redaktion