28.01.2022

Sucht am Arbeitsplatz erkennen und richtig reagieren

Sucht ist keine Privatangelegenheit von Arbeitnehmern, denn der übermäßige Genuss von Alkohol, Nikotin, Tabletten und anderen Substanzen wirkt sich auf die Sicherheit am Arbeitsplatz aus. Wie reagiert man als Führungskraft angemessen darauf? Wie erkennt man die subtilen Anzeichen einer Drogensucht? Wie sieht es mit der Rechtslage und dem Versicherungsschutz aus? Es gilt, alle Warnsignale frühzeitig zu erkennen und die betroffenen Beschäftigten bei ihrem Weg aus der Sucht zu unterstützen.

Pillen mit Dose, Sinnbild für Sucht am Arbeitsplatz

Sei es das Feierabendbier, das Glas Wein zu einem guten Essen, ein Gläschen Sekt zum Geburtstag: Nicht ohne Grund nennt man Alkohol auch „die Volksdroge Nummer eins“. Aber auch der Konsum anderer – auch illegaler – Rauschmittel gehört für viele Menschen zum Alltag. Das kann sich bis ins Arbeitsleben hinein erstrecken. Sucht ist aber am Arbeitsplatz besonders gefährlich. Denn ist jemand am Arbeitsplatz nicht mehr nüchtern, können die Folgen erheblich sein.

Folgen von Rauschmittelkonsum während oder vor der Arbeit

  • erhöhtes Unfallrisiko, etwa durch das Bedienen von Maschinen im berauschten Zustand
  • Unzuverlässigkeit und mangelnde Leistungsfähigkeit mit der Folge, den Arbeitsplatz zu riskieren
  • launisches, unter Umständen gar aggressives Verhalten, das das Betriebsklima beeinträchtigen oder gar andere Mitarbeiter gefährden kann
  • Imageeinbußen bei z.B. Kundenkontakt
  • Kommt es unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen zu einem Unfall, ist der Versicherungsschutz gefährdet und der Arbeitgeber kann haftbar gemacht werden.
  • Bereits 0,3 Promille Alkohol können bei einem gesunden Menschen Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Risikobereitschaft beeinflussen.

Suchtprävention als Pflicht des Unternehmers

Zu den Maßnahmen, die das Arbeitsschutzgesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes vorschreibt, gehören auch Aktionen zur Alkohol-/Suchtprävention und die Suchthilfe im Betrieb. Übrigens: Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wissentlich „berauscht“ arbeiten lässt, verstoßen beide gegen das Arbeitsschutzgesetz. Kommt es zu einem Unfall, kann schon das Gläschen Sekt, mit dem in der Mittagspause auf den Geburtstag einer Kollegin angestoßen wird, rechtliche Konsequenzen haben.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt dabei eine verantwortungsvolle Position ein. Sie sollte auf Auffälligkeiten bezüglich Sucht am Arbeitsplatz achten und betroffene Beschäftigte dabei unterstützen, mit dem Problem umzugehen. Besonders rasches Handeln ist gefragt, wenn ein Mitarbeiter im berauschten Zustand seiner Tätigkeit nachgeht, da er dabei sich selbst und andere erheblich gefährden kann.

Hinweis

Die Sicherheitsfachkraft kann ihre Augen und Ohren natürlich nicht überall haben. Bei der Erkennung von Suchtverhalten am Arbeitsplatz sind vor allem die Kollegen gefragt. Die Meldung von Verdachtsfällen ist kein Verrat am Kollegen, sondern oft der einzige Weg, um rechtzeitige Hilfe und Unterstützung für möglicherweise suchtkranke Personen sicherzustellen.

Suchtverhalten von Menschen erkennen

Stark geweitete Pupillen können durch bestimmte Medikamente und Drogen hervorgerufen werden.
Stark geweitete Pupillen können durch bestimmte Medikamente und Drogen hervorgerufen werden.

Drogenmissbrauch kann sich auf unterschiedlichste Weise äußern und ist nicht immer für andere Personen erkennbar. Während einige Drogen zu deutlichen Rauschzuständen und damit verbundenen Verhaltensänderungen führen, machen andere eher „wach“. Auffälligkeiten sind dann z.B. Nervosität und ein starker Rededrang (tritt auf unter Einfluss von Kokain und Amphetaminen). Da es aber auch Menschen gibt, die vom Charakter her hektisch sind, ist es nicht immer einfach, tatsächlich zu erkennen, ob jemand unter Drogen steht.

Stark veränderte Pupillen (verengt/extrem geweitet) können ein weiterer Hinweis sein, doch auch hier ist zu beachten, dass es andere Gründe geben kann. So können etwa regulär eingenommene Medikamente eine ähnliche Wirkung haben.

 

Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz

  • Das Thema Suchtprävention in das Konzept der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements einbinden
  • Aufklärungskampagnen zum Thema Drogenmissbrauch/Sucht
  • eine Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln entwickeln und umsetzen
  • Sicherheitsunterweisungen und Beratungen durch den betriebsärztlichen Dienst, die Sozialberatung oder durch Externe
  • Seminare für Führungskräfte und Multiplikatoren
  • Toleranz gegenüber Alkohol bei Betriebsfesten und Feierlichkeiten abbauen, etwa indem das Gläschen zum Geburtstag nur noch kurz vor Feierabend erlaubt ist
  • vorbildliches Verhalten von Vorgesetzten
  • Hilfsprogramme für Betroffene bekanntmachen
  • Geduld bei der Umsetzung der Maßnahmen: Es kann einige Jahre dauern, bis Erfolge und Änderungen von Verhaltensweisen im Betrieb deutlich werden.
  • sich bei Bedarf Unterstützung von anderen Institutionen holen (z.B. Verbände, Vereine, spezialisierte Unternehmensberater)

So kommen Sie weiter

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Autor*in: Christine Lendt