14.02.2022

Schichtarbeit: Denken Sie als Betriebsrat immer auch an die Gesundheit Ihrer Kollegen

Schichtarbeit geht an die Gesundheit. Wie sehr, bestimmen Sie als Betriebsrat auf vielfältige Weise mit. Das beginnt bei den Schichtplänen. Damit es nicht plötzlich wegen Krankheit heißt: Schicht im Schacht.

Schlafrhythmus

Was ist Schichtarbeit überhaupt?

Mitbestimmung.  Die Nürnberger Schlafberaterin Christine Lenz beantwortet die Frage so: Schichtarbeit ist ein Arbeitsrhythmus, der nicht unbeträchtlich aus der Norm fällt. Die Norm ist Arbeit von etwa 9 bis 17 Uhr. Außer der Norm wäre zum Beispiel eine Arbeitsschicht, die erst nachmittags beginnt und ungefähr um Mitternacht endet. Spätschicht oder Nachtschicht beginnt am späten Abend und geht bis in die frühen Morgenstunden. Dazwischen gibt es viele Möglichkeiten von Schichtarbeit, und es sind nicht immer acht Stunden, sondern im Gesundheitsbereich auch manchmal Schichten zu zwölf Stunden. Die meisten Schichtarbeiter folgen der gleichen Schicht jeden Tag.

Definition Schichtarbeit

Im Arbeitszeitgesetz ist der Begriff – anders als der Begriff der Nachtarbeit – übrigens nicht definiert. Nach der Europäischen Arbeitszeit-Richtlinie handelt es sich bei „Schichtarbeit“ um:

  • jede Form der Arbeitsgestaltung
  • kontinuierlicher oder nichtkontinuierlicher Art,
  • bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan,
  • auch im Rotationsturnus,
  • sukzessive
  • an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden,
  • sodass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tage oder Wochen umfassenden Zeitraumes
  • zu unterschiedlichen Zeiten verrichten müssen.

Die Zahl der Schichtarbeiter entwickelte sich in den vergangenen gut 30 Jahren wechselhaft, legte jedoch von um die elf Prozent Anfang der 1990er Jahre im Schnitt um rund sechs Prozentpunkte seither zu. Eurostat beziffert ebenfalls laut Statista den Anteil der 2017 in Schichtarbeit tätigen 15- bis 64-jährigen Arbeitnehmer in Deutschland auf rund 15,3 Prozent (s. Grafik).

Statista Schichtarbeit
Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die Schichtarbeit leisten, in den Jahren 1992 bis 2017

 

Was hat Schichtarbeit mit der Gesundheit zu tun?

Eine ganze Menge. Von Lenz lernen wir: Es gibt sogar ein Schichtarbeitersyndrom. Es trifft Menschen in vielen Berufen, wie Ärzte, Pflegepersonal, Piloten, fliegendes Personal, Mitarbeiter in der Montan- und Automobilindustrie, Lokführer, Berufskraftfahrer, Feuerwehr, Polizei, Menschen auf Bohrinseln und in Kernkraftwerken, aber auch Straßenarbeiter im Winterdienst. Insbesondere im höheren Lebensalter ist Schichtarbeit für Mitarbeiter aufgrund der längeren Regenerationsphase belastender als für junge Menschen.

Die Probleme vieler Menschen mit Schichtarbeit haben damit zu tun, dass ihr Tagesablauf von drei Rhythmen bestimmt wird:

  • dem persönlichen Biorhythmus, einer Art innerer Uhr,
  • dem Arbeitsrhythmus und
  • dem Rhythmus des sozialen Lebens.

Wie muss man sich die viel zitierte innere Uhr vorstellen?

Sie bestimmt den individuellen Biorhythmus mit seinen unterschiedlichen Phasen der Leistungsfähigkeit. Die innere Uhr bestimmt diesen Rhythmus. Sie steuert ein Nervenkernbereich im Zwischenhirn. Sie schaltet die Leistungsbereitschaft übrigens nicht nur des Körpers, sondern auch von Seele und vor allem Geist sozusagen an und aus:

  • am Tag Leistungsbereitschaft an,
  • in der Nacht Leistungsbereitschaft aus und auf Erholung und Ruhe.

Wer es schafft, in Einklang mit seiner inneren Uhr zu leben, ist wach und fit, wenn der Wecker klingelt. Die innere Uhr steuert die Körperfunktionen wie die Atmung und das Herz-Kreislaufsystem je nach Tageszeit. So sorgt sie dafür, dass Menschen tagsüber konzentriert arbeiten können. Mit den Körperfunktionen ändert sich auch die jeweilige Leistungsfähigkeit.

Die Leistungskurve ist grundsätzlich bei den meisten Menschen ähnlich:

  • Sie steigt im Laufe des Vormittags an.
  • Zwischen 10 und 12 Uhr erreicht sie einen ersten Höhepunkt.
  • Über die Mittagszeit fällt sie wieder deutlich ab. Deshalb empfehlen manche Experten den guten alten Mittagsschlaf, soweit es sich irgendwie einrichten lässt.
  • Am Nachmittag gegen 15 bis 17 Uhr folgt eine zweite leistungsstarke Phase.
  • Während der Nacht sinkt die Leistungsfähigkeit auf ihren tiefsten Punkt bei nur noch etwa 40 Prozent. Das ist der Grund, weshalb sich die meisten Schichtarbeiter nachts wesentlich mehr anstrengen müssen, um dieselbe Leistung zu erbringen wie bei einer tagsüber ausgeübten Tätigkeit.

Was können Sie als Betriebsrat für die Praxis der Schichtarbeit ableiten?

Sie lernen, dass jeder Mensch seine eigene Chronobiologie hat. Entweder er ist eher ein „früher Vogel“, eine Lerche zum Beispiel, oder Morgenmensch. Oder er ist eher eine „Nachteule“ oder Abendmensch. Sie könnten sich zusammen mit der Unternehmensleitung bei der Festlegung von Schichtdiensten entsprechende Erkenntnisse bei Ihren Kollegen zunutze machen. So liefert eine „Lerche“, also ein Frühaufsteher, in der Frühschicht bessere Leistungen. Er ist zufriedener mit seiner Tätigkeit. Und umgekehrt ist eine Eule in der Nachtschicht besser aufgehoben.

Entsprechend macht nicht allen Beschäftigten in der Spät- oder Nachtschicht diese Arbeitszeit etwas aus. Als Morgenmensch springt man frühmorgens mühelos aus dem Bett, startet aktiv in den Tag, hat es aber nicht so mit den Nachtstunden. Umgekehrt bei den Abendmenschen: Die stehen mit dem Wecker auf Kriegsfuß, haben ihre Probleme mit dem Aufstehen und brauchen Anlaufzeit, um überhaupt auf Touren zu kommen.

Frühaufsteher und Abendmenschen haben dabei lediglich einen anderen Schlafrhythmus. Wer gegen seinen persönlichen Schlaf-Rhythmus lebt, braucht für viele Dinge mehr Zeit als eigentlich notwendig. Wenn möglich, sollten Sie als Betriebsrat also darauf achten, dass Ihre Kollegen ihren Körper nicht zwingen, gegen diesen Rhythmus an zu kämpfen. Ob Sie eine Lerche oder Eule sind, ist übrigens vorrangig eine Frage Ihrer Gene und erst in zweiter Linie von Gewohnheiten.

Wie machen’s die anderen?

Alle kochen nur mit Wasser – und doch ganz unterschiedlich. Zum Beispiel bei Thyssenkrupp Electrical Steel. Früher arbeitete der Betrieb an sechs Tagen die Woche in einem 4-Schicht-System. Diesen Schichtplan wollte man ändern. Man wollte bei der Einteilung die Schlaftypen der Beschäftigten stärker berücksichtigen. Man zog wissenschaftliche Unterstützung hinzu. Alle Mitarbeiter mussten ein Schlaftagebuch führen. Sie füllten Fragebögen aus. Danach wurden die Beschäftigten entsprechend ihren Schlafenszeiten an freien Tagen in vier Gruppen eingeteilt:

  • frühe Lerchen,
  • späte Lerchen,
  • frühe Eulen,
  • späte Eulen.

Demgemäß stellte man den Schichtplan um. Im ursprünglichen Schichtplan hatte jede Gruppe jeweils drei zweitätige Früh-, Spät-, Nacht- und Freischichten. Im angepassten Schichtsystem hatte jede Gruppe drei Freischichten und

  • die frühen Lerchen: 7 Frühschichten, 2 Spätschichten,
  • die späten Lerchen: 3 Früh-, 4 Spät- und 2 Nachtschichten,
  • die frühen Eulen: 2 Früh-, 4 Spät- und 3 Nachtschichten sowie
  • die späten Eulen: 7 Nachtschichten und 2 Spätschichten.

Nach der Planumstellung führten die Beschäftigten erneut Buch. Dabei kam heraus, dass die frühen Lerchen und die späten Eulen am meisten von der Umstellung hatten. Sie schliefen länger und fühlten sich deutlich besser.

Es gab aber auch Nachteile: Nur bei den frühen Lerchen nahm die Gesamtzufriedenheit zu, bei den anderen Schlaftypen eher ab. Der Grund jetzt: mit dem geänderten Schichtplan konnten viele Beschäftigte Beruf und Freizeit schlechter vereinbaren. Es kam zu vielen Überstunden oder Wochenendarbeit. Hier wird man nicht umhinkommen, auch für die neu sichtbaren Probleme nach Lösungen zu suchen.

Beschäftigte mit wechselnden Schichten klagen häufig über gesundheitliche Probleme.

Oder nehmen Sie die Dienstplangestaltung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Bei den BVG können die Mitarbeiter aus vier sogenannten „Dienstlagen“, nämlich Früh-, Tag-, Spät- und Nachtdienst, eine Schicht auswählen, die ihren persönlichen Bedürfnissen entgegen kommt. Keine geringe Herausforderung für die Planung, wenn die Wünsche von mehr als 3.000 Fahrern in die Dienstplanung einfließen, „doch es lohnt sich“, ist die leitende Betriebsärztin Manuela Huetten mittlerweile überzeugt.

„Die Mitarbeiter können sich ihre Dienstlage wünschen und sie in die Liste eintragen“, erläutert die Medizinerin. Besonders beliebt sind ihr zufolge die Frühdienste. Hier gebe es eine Warteliste. „Unsere Mitarbeiter sind deutlich zufriedener mit diesem System, denn die meisten arbeiten zu ihren Wunschzeiten“, sagt Huetten.

Doch dabei belässt es das Unternehmen nicht. Es punktet in Sachen Arbeitszufriedenheit bei den Mitarbeitern etwa damit, möglichst nah am eigenen Wohnort zu arbeiten und Wege einzusparen. Überdies bindet das Gesundheitsmanagement die Mitarbeiter in die Projekte weitgehend ein und fragt in regelmäßigen Abständen betroffene Fahrer, was sie von den Änderungen halten. Aus arbeitsmedizinischer Sicht habe man einen Blick auf die Dienstplangestaltung. „Aber“, so Huetten, „im Grund macht der Dienst, den sich der Mensch wünscht, nicht krank.“

Wie können sich Ihre Kollegen für Schichtarbeit fit halten?

Lenz gibt drei Tipps zu Schlaf und Schichtarbeit. Das eine sind feste Schlaf- und Aufstehzeiten. Nachtschichtarbeiter sollten immer, auch an arbeitsfreien Tagen und dem Wochenende, zu festen Zeiten schlafen gehen und aufstehen. Verschieben sie an freien Tagen den Schlaf vom Tag auf die Nacht, fällt ihnen anschließend die Umgewöhnung an den nächsten Arbeitstag erfahrungsgemäß umso schwerer.

Das andere ist das Verschieben von Wachzeiten. Wechselschichtarbeiter können sich, so Lenz, die Anpassung an die neue Schicht oft wesentlich erleichtern, indem sie in den letzten Tagen der jeweiligen Schicht ihre Schlaf- bzw. Wachzeiten um eine bis zwei Stunden nach vorne verschieben. Auf diese Weise könne sich der Körper auf den veränderten Rhythmus der Nachtschicht einstellen. Zum Erfolg führe diese Technik aber auch nur, wenn man die durch die Schichten vorgegebenen Schlaf- und Wachzeiten auch an arbeitsfreien Tagen voll durchzieht.

Noch schwieriger als für Nacht- und Wechselschichtarbeiter ist die Situation für Arbeiter in Rufbereitschaft. Sie können keine Vorkehrungen zur Anpassung an bestimmte Schlaf- oder Wachzeiten treffen. Für sie ist es besonders wichtig, stets ausgeruht zu sein. Kurze Nickerchen können hilfreich sein, wenn sich ein unregelmäßiger Schlaf- oder Wachrhythmus aus beruflichen Gründen nicht vermeiden lässt. Die größten Trigger für Schlaf und Wachen sind das Licht und unser Magen. Sonnenlicht oder Taglichtlampen mit 10.000 Lux machen wach, Dunkelheit müde. Der Magen wirkt wieder wie eine Uhr. Ihre Mitarbeiter können dieses Wissen nutzen, um ihren Biorhythmus an ihr Leben anzupassen.

Bestimmen Sie als Betriebsrat bei der Erstellung von Schichtplänen mit?

Ja, das tun Sie. Als Betriebsrat haben Sie bei Einführung und Erstellung von Schichtplänen ein Mitbestimmungsrecht. Für die Juristen unter uns: § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt das.

In welchen Punkten bestimmen Sie beispielsweise mit?

Dazu gehören z. B. Fragen wie:

  • Ausweitung des Schichtsystems
  • Erstellung und Änderungen des Schichtplans
  • Einschränkung und Ausweitung der Schichtarbeit
  • Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems etwa bei Aufteilung der Belegschaft in wie viele Schichten
  • Übergang von Normal- zu Wechselschicht und umgekehrt
  • Umstellung der Schichtarbeit
  • Änderungen eines Jahresschichtplans
  • Aufstellung von Wochenschichtplänen

Video: Ist Schichtarbeit mitbestimmungspflichtig?

Was können Sie als Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber sich sperrt?

Das kann allerdings passieren. Ihr Arbeitgeber kann gegen Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat verstoßen und Schicht- oder Nachtarbeit einführen. Er kann Schichtpläne einseitig abändern und Arbeitnehmer gegen Ihren Einwand als Betriebsrat beschäftigen. Damit würde Ihr Arbeitgeber aber gegen Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat verstoßen. Ihnen stünde in einem solchen Fall als Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zu. Diesen Spuk könnten Sie als Betriebsrat ganz schnell beenden – mit einer einstweiligen Verfügung. Sie brauchen sich zu diesem Zweck nur an einen Anwalt wenden. Der muss dann im Notfall schnellstmöglich das Arbeitsgericht einschalten.

Kann Ihr Mitbestimmungsrecht als Betriebsrat eingeschränkt sein?

Ja. Beispielsweise bei der Frage, in welcher Schicht welcher Arbeitnehmer wann und wie lange tätig sein soll. Oder: wenn für eine Schicht eingeplante Arbeitnehmer ausfallen und sich hierdurch die Arbeitsbelastung der verbleibenden Arbeitnehmer erhöht. Auch hier hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Mitbestimmungsrecht für Sie als Betriebsrat Grenzen aufgezeigt (Beschluss vom 28.05.2002, Az.: 1 ABR 40/01).

Warum ist das so?

Dazu muss man sich den eigentlichen Zweck Ihres Mitbestimmungsrechts als Betriebsrat bei der Erstellung von Schichtplänen klar machen.

Schützen soll dieses Recht doch nur das Interesse Ihrer Kollegen an einer sinnvollen Abgrenzung:

  • zwischen Arbeitszeit einerseits und
  • der für ihr Privatleben verfügbaren Zeit andererseits.

Nicht schützen soll es Ihre Kollegen dagegen vor höherer Arbeitsbelastung, und schon gar nicht, weil andere eingeplante Kollegen im Betrieb nicht anwesend sind und deshalb für die Schicht nicht zur Verfügung stehen.

Fährt Ihr Arbeitgeber beispielsweise eine Schicht aufgrund unvorhersehbarer Fehlzeiten einzelner Kollegen nur mit kleinerer Besetzung, haben Sie als Betriebsrat dabei nicht mitzubestimmen. Will Ihr Chef aber ersatzweise einen anderen Kollegen einsetzen, der ursprünglich für die Schicht nicht vorgesehen war, sind Sie als Betriebsrat wieder mit im Spiel.

Können Sie die Einhaltung aller Vorgaben irgendwie überwachen?

Ja, als Betriebsrat können Sie das. Bei Schichtarbeit müssen Sie das sogar. In § 80 BetrVG sind Ihre Überwachungspflichten festgelegt. Sie können danach die Einhaltung der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse verlangen. Mehr noch: als Betriebsrat können Sie auch eigene Gestaltungsvorschläge zum Gesundheitsschutz von Schicht- und Nachtarbeitern einbringen. Hierzu dürfen Sie auch Sachverständige hinzuziehen. Diese können insbesondere Erhebungen zur Anwendbarkeit arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse auf die bestehenden Schichtarbeitsplätze durchführen. Um Schichtarbeit erfolgreich einzuführen oder ein bestehendes Schichtmodell zu ändern, sollten Sie allerdings einige Punkte beachten, einfach damit Sie Ihre Mitarbeiter nicht überrumpeln und Ihr neues Arbeitszeitmodell besser annehmen.

Was heißt das konkret für Sie als Betriebsrat?

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Anpassungen in Ihren Schichtplänen
  • Nutzen Sie Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht
  • Machen Sie Ihren Chef auf die unterschiedlichen Schlaftypen aufmerksam
  • Wenn er Ihnen nicht glaubt, lassen Sie einen Schlaftypcheck an Ihren Kollegen machen
  • Finden Sie gemeinsam – Sie als Betriebsrat, Ihr Chef, hinzugezogene Schlafwissenschaftler und die betreffenden Kollegen – heraus, welche Kollegen zu welchem Schlaftypus neigen
  • Gestalten Sie den gewonnenen Erkenntnissen entsprechend die Schichtpläne um
  • Nutzen Sie unseren Leitfaden, den Sie herunterladen können

Sie werden sehen: Damit stellen Sie ruck-zuck einen Schichtplan auf, der für alle Ihre Kollegen keine Gefährdung der Gesundheit mehr darstellt. Mit derart individuell angepassten Schichtplänen wird es in Ihrem Unternehmen aus Gründen der Gesundheit jedenfalls so schnell nicht mehr heißen: Heute ist Schicht im Schacht.

Autor*innen: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.), Friedrich Oehlerking (Friedrich Oehlerking ist Journalist und Autor des Werkes Wirtschaftswissen für den Betriebsrat.)