Hinweisgeberschutzgesetz: Schutz für Whistleblower
Am 16. Dezember 2022 erfolgte die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Bundestag. Am 14. Dezember passierte der Entwurf den Rechtsausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung von Die Linke. Ein halbes Jahr zuvor, im Juli 2022, hatte die Bundesregierung einen Regierungsentwurf beschlossen. Nach der Absegnung im Bundesrat könnte das neue Gesetz im Mai nächsten Jahres in Deutschland in Kraft treten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, mit der erstmals EU-weit ein standardisierter Schutz für Hinweisgeber formuliert wird.

Schutz der „hinweisgebenden Personen“
Das neue Gesetz sorgt für den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Beschäftigung Informationen über Verstöße gewonnen haben und an die internen oder externen Meldestellen weitergeben. Zu diesen „hinweisgebenden Personen“ zählen Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten und Praktikantinnen, Freiwillige und Mitarbeitende von Lieferanten. Auch Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet, sind inbegriffen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sind die hinweisgebenden Personen vor jeglichen Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen Dritter geschützt.
Bisher unzureichender Schutz
Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag kam gerade noch rechtzeitig, denn die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Direktive in ein nationales Gesetz zu überführen. Bisher waren Hinweisgebende nur unzureichend vor den Folgen einer Meldung von Verstößen geschützt. Daher ist das neue Gesetz überfällig. Eine Art Vorläufer gibt es in der deutschen Gesetzgebung lediglich mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG), das seit 2019 in Kraft getreten ist.
Wichtiger Schritt für wirtschaftliche Integrität
Hinweisgebende haben nun in Deutschland Rechtssicherheit, wenn sie Missstände oder Straftaten im Unternehmen melden. Dies gilt nicht nur bei Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei Straftatbeständen wie Korruption oder Steuerhinterziehung. Der Schutz ist damit auch ein bedeutender Schritt in Richtung wirtschaftlicher Integrität.
Historie der Gesetzgebung
Der Weg zum Beschluss im Bundestag erfolgte in raschem Tempo, nachdem die Hürden in der Zeit der Großen Koalition weniger schwungvoll genommen wurden. Im April 2022 ließ Justizminister Dr. Marco Buschmann den Referentenentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz von seinem Ministerium ausarbeiten. Dieser zweite Entwurf orientiert sich inhaltlich am ersten Entwurf der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Ende 2020. Dieser wurde im April 2021 von der CDU/CSU gekippt und die Große Koalition scheiterte an der Einigung für die nationale Umsetzung der Richtlinie.
Im November 2021 positionierten sich die drei neuen Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag klar für den Whistleblower-Schutz und einigten sich darauf, die EU-Whistleblower-Richtlinie „rechtssicher und praktikabel“ umzusetzen. Eine konkrete Angabe für den geplanten Umsetzungszeitraum ließ der Koalitionsvertrag allerdings offen, sodass die Frist zur Umsetzung der Richtlinie am 17.12.2021 ohne ein deutsches Gesetz verstrich. Im Februar 2022 leitete die EU-Kommission dann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Länder ein, darunter Deutschland, da sie die Richtlinie nicht innerhalb der vorgegebenen Frist umgesetzt hatten. Bis zum 11. Mai 2022 hatten Länder und Verbände die Möglichkeit, sich schließlich zu dem neuen Referentenentwurf zu äußern.