Betriebsrat Geschäftsordnung gratis

Die Geschäftsordnung des Betriebsrats: Sinnvolle Arbeitserleichterung

Betriebsrat Geschäftsordnung gratis
Format:
.docx Datei
Größe:
81 kB
Herunterladen

Die Geschäftsordnung ist so etwas wie die Satzung des Betriebsrats. In ihr regelt das Gremium Fragen der internen Organisation der Betriebsratsarbeit. Sie dient dazu, die Arbeitsabläufe verbindlich zu regeln und somit zu erleichtern. Sie sind nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Es empfiehlt sich aber – gerade auch für kleinere Gremien. Denn sie schafft Klarheit und gefestigte Strukturen für alle.

Geschäftsführung Betriebsrat. Die Geschäftsordnung soll die interne Geschäftsführung des Gremiums regeln. Darüber gibt es im BetrVG in den §§ 26 – 41 schon viele Bestimmungen. Und die sind meist zwingendes Recht. D. h., Sie müssen diese Vorschriften beachten und dürfen in Ihrer Geschäftsordnung nicht von ihnen abweichen. Sie dürfen sie nur ausgestalten und konkreter fassen.

Beachten Sie das Mitspracherecht des Arbeitgebers

Außerdem darf die Geschäftsordnung nicht einseitig Fragen regeln, die zusammen mit dem Arbeitgeber geklärt werden müssten (z. B. den Zeitpunkt von Sprechstunden des Betriebsrats, § 39 BetrVG). In diesen Fällen muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen oder ein gemeinsamer Beschluss von Betriebsrat und Arbeitgeber gefasst werden. Dieses Ausschlussprinzip gilt auch umgekehrt: Punkte, die in die Geschäftsordnung gehören (z. B. Arbeitsaufteilung im Gremium), dürfen nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.

Die Geschäftsordnung muss weder der Belegschaft noch dem Arbeitgeber bekannt gemacht werden. Allerdings kann es zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung sinnvoll sein, ihn über bestimmte Teile (z. B. Festlegung der Sitzungstermine) zu informieren.

Übersicht: Inhalt der Geschäftsordnung

  • Fragen der Arbeitsteilung im Gremium (insbesondere die Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen des Vorsitzenden und des Stellvertreters)
  • die Ausgestaltung des Begriffs der laufenden Geschäftsführung (was fällt darunter?)
  • Festlegung regelmäßiger Termine für Betriebsratssitzungen
  • Einzelheiten zu Einladung und Tagesordnung für die Sitzungen
  • Einzelheiten über Ablauf, Leitung und Teilnehmerkreis (z. B. generelle Teilnahme eines Schriftführers oder eines Beauftragten einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft) der Betriebsratssitzung
  • Einzelheiten über die Sitzungsniederschrift (§ 34 BetrVG)
  • Regelungen zur Abberufung und Neuwahl des Vorsitzenden
  • Regelungen über Verhandlungen mit dem Arbeitgeber (wer führt die Gespräche?)
  • Regelungen zu den Aufgaben von Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie
  • Einzelheiten zur Betriebsversammlung

Beschließen Sie Ihre Geschäftsordnung nach § 33 BetrVG

Die Geschäftsordnung wird durch die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder (absolute Mehrheit) in der Betriebsratssitzung beschlossen. Sie muss schriftlich festgelegt sein, mindestens in der Sitzungsniederschrift. Der Vorsitzende muss die Geschäftsordnung unterzeichnen. Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer Ihrer Amtszeit. Allerdings können Sie die Geschäftsordnung jederzeit durch Beschluss (absolute Mehrheit, Schriftform) ändern oder aufheben. Sie können auch von ihr abweichen, wenn wiederum  die absolute Mehrheit der Mitglieder damit einverstanden ist. Der nachfolgende Betriebsrat kann die Übernahme der alten Regelung mit absoluter Mehrheit beschließen. Übrigens: Ist ein Beschluss entgegen den Bestimmungen der Geschäftsordnung zustande gekommen, bleibt er dennoch rechtswirksam.

Geschäftsordnung im Betriebsrat: Schritt für Schritt

Beraten Sie im Gremium, was Sie in der Geschäftsordnung regeln wollen

Beachten Sie dabei die zwingenden Vorgaben des BetrVG.

Stellen Sie sicher, dass die Geschäftsordnung nur Regelungen enthält, die Sie alleine treffen können.

Erarbeiten Sie einen Entwurf und stellen Sie ihn zur Diskussion.

Beschließen Sie die Geschäftsordnung in der Sitzung.

Halten Sie die Geschäftsordnung schriftlich fest, mindestens in der Sitzungsniederschrift (§ 34 BetrVG).

Unterzeichnen Sie (der Vorsitzende) die Geschäftsordnung.

Verteilen Sie eine Abschrift der Geschäftsordnung an jedes Betriebsratsmitglied.

Teilen Sie die Punkte, die den Arbeitgeber betreffen (z.B. Sitzungstermine), diesem mit (und nur diese Teile).

Möchten Sie die Geschäftsordnung ändern, ergänzen oder aufheben? Das können Sie jederzeit im Gremium mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder beschließen. (schriftlich festhalten!)

Nutzen Sie die Muster-Geschäftsordnung zum Download

Diese Muster-Geschäftsordnung ist speziell angepasst auf kleinere Gremien mit weniger als neun Mitgliedern, also ohne Betriebsausschuss. Alle wichtigen zu regelnden Angelegenheiten sind rechtssicher und mustergülitg formuliert.

Um den Download zu starten, teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse mit.


Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.

Für Sie herausgesucht

Betriebsrat & Personalrat | Mitbestimmung

Betriebs­rat KOM­PAKT

Aktuelles Wissen, konkrete Tipps und Lösungen für erfolgreiche und durchsetzungsstarke Betriebsräte

€ 489,00 Newsletter

Jahrespreis zzgl. € 24,95 Versandpauschale und MwSt.

Zum Produkt