16.03.2023

ChatGPT in der Arbeitswelt – Rechtliche Risiken

In aller Munde ist derzeit der Chatbot ChatGPT, mit dem per Knopfdruck Texte automatisiert erstellt werden können. Nicht nur Verlage werden nervös, auch in anderen Bereichen könnte ChatGPT eingesetzt werden, was vielerlei Konsequenzen hat. So werden auch im Personalwesen mögliche Anwendungen diskutiert, da einige HR-Prozesse mit künstlicher Intelligenz automatisierbar wären. Fraglich sind dabei allerdings die rechtlichen Konsequenzen.

ChatGPT in der Arbeitswelt

Das Programm holt die Daten aus verschiedenen Medien

ChatGPT basiert auf künstlicher Intelligenz (KI) und einer Deep-Learning-Methode, mit der Terabytes von Daten, die unzählige Mengen an Wörtern enthalten, durchsucht werden, um Antworten auf Fragen oder Aufforderungen zu erhalten. Das Programm holt die Daten aus verschiedenen Medien, wie Büchern, Zeitschriftenartikeln, Wikipedia und anderen Textquellen. Zudem nutzt ChatGPT eigene Trainingsdaten und lernt allein durch die Eingaben der jeweiligen Nutzer. Die rasant erwartete Weiterentwicklung von ChatGPT macht künftig die Suche über gängige Internet-Suchmaschinen wie Google oder Ecosia obsolet, da die Suchenden passgenaue Antworten über den KI-basierten Chatbot erhalten.

Im Personalbereich könnten KI-Anwendungen Entlastung bringen

Diese Chatbots haben das Potenzial, unterschiedlichste Lebensbereiche der Gesellschaft und vor allem der Arbeitswelt zu revolutionieren. Gerade im Personalbereich könnten KI-Anwendungen wie ChatGPT große Entlastung bringen. Noch ist das Programm zu fehleranfällig und wird eher sporadisch in den HR eingesetzt. Aber das kann sich schnell ändern. Insbesondere HR-Aufgabenbereiche wie die Erstellung von Stellenbeschreibungen, Bewerbungsabsagen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge oder Kündigungsschreiben können über KI-Tools automatisiert verfasst werden, was Personal einsparen hilft. ChatGPT kann aber auch allgemein in unterschiedlichen Arbeitsprozessen unterstützen, z.B. bei umfangreichen Recherchen, für die Erstellung geschäftlicher Korrespondenz oder zur Anfertigung von dienstlichen Unterlagen wie Präsentationen.

Rechtliche Risiken beim Einsatz von Chatbots

Zu diskutieren sind beim Einsatz der Chatbots aber rechtliche Risiken, wie datenschutzrechtliche Fragen oder auch Fragen des Geschäftsgeheimnisgesetzes oder Urheberrechts. Problematisch sind beispielsweise Angaben, die auf eine Person unmittelbar oder mittelbar abstellen, da dann eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Bei der Nutzung von ChatGPT sollten generell keine personenbezogenen Daten von Arbeitskollegen, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern angegeben werden. Datenschutzrechtlich problematisch ist zudem die automatisierte Erstellung von Arbeitszeugnissen oder Abmahnungen, über die letztlich Entscheidungen über die Einstellung von Bewerbenden gefällt werden. Denn nach Art. 22 DSGVO sind Personen grundsätzlich davor geschützt, dass sie ausschließlich KI-basierten Entscheidungen unterworfen sind.

Regelungen für den praxisgerechten Einsatz von KI

Der Einsatz von ChatGPT kann darüber hinaus den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gefährden. Wenn Arbeitnehmende Angaben machen, die auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen basieren, besteht die Gefahr, dass das KI-Sprachtool die erhaltenen Angaben dazu nutzen kann, seine Dienste weiter zu verbessern. So kann es passieren, dass andere ChatGPT-Nutzer die entsprechenden Angaben als Output erhalten. Bei der Nutzung von ChatGPT sollten also keinerlei Angaben zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erfolgen. Andernfalls ist ein vertraulicher Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen nicht gewährleistet.
Letztlich sind noch viele Fragen offen und es wird sinnvolle Regelungen brauchen, um einen praxisgerechten Einsatz von KI in der Arbeitswelt zu gewährleisten. Hilfreich werden dafür die EU-KI-Verordnung und die KI-Haftungsrichtlinie sein, an der der EU-Gesetzgeber zurzeit arbeitet.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)