13.04.2016

Umweltprüfung beim Bebauungsplan

Die Umweltprüfung ist nach § 2 Abs. 4 BauGB das Verfahren, in dem bei der Aufstellung eines Bebauungsplans die durch eine Planung verursachten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie ist integrativer Teil des Regelverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans und damit kein selbstständiges Verfahren.

Untersuchungsgegenstand der Umweltprüfung sind die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgelisteten Belange der Umwelt, des Naturhaushalts und der Landschaftspflege sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Abs. 2 und 3 BauGB.

Planungsfälle Bebauungsplanung

  • Aufstellung eines Bebauungsplans (Regelverfahren)

  • Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren

  • Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung

  • Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplans (Regelverfahren)

  • Änderung/Ergänzung eines Bebauungsplans (vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren)

  • Aufhebung eines Bebauungsplans (Regelverfahren)

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB oder im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung liegt dabei auch nicht im Ermessen des Plangebers. Will die Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans (grundsätzlich) eine Umweltprüfung durchführen, muss sie die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren vornehmen. Dabei steht die Auswahl des Verfahrens im Ermessen der Gemeinde.

Bei der Änderung oder Ergänzung …

Autor*in: Kunze

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