04.11.2022

Rauchmelder richtig prüfen und austauschen

Rauchmelder warnen Personen frühzeitig vor Brandrauch und Bränden, sodass sie entsprechend reagieren können. In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Rauchmelderprüfung: ✔ Wie oft müssen Sie Rauchmelder prüfen? ✔ Wer ist verantwortlich? ✔ Welchen Umfang muss die Prüfung haben? ...

Mann ist am Rauchmelder pruefen.

Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) sind dazu verpflichtet, diese entsprechend den anzuwendenden technischen Regeln zu betreiben, zu warten und prüfen zu lassen und ggf. instand zu setzen. Durch diese Maßnahmen sollen eine möglichst einwandfreie Funktion und eine hohe Verfügbarkeit der Anlagen gewährleistet werden. Zudem sollen Falschalarme so weit wie möglich vermieden werden.

Rauchmelder prüfen ‒ die zentralen Regelungen

Die anzuwendenden technischen Regeln sind üblicherweise:

  • DIN VDE 0833-1:2014-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall ­ ­Teil 1: Allgemeine Festlegungen“
  • DIN VDE 0833-2:2022-06 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall ­ Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“
  • DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen ­ Teil 1: Aufbau und Betrieb“

Die DIN VDE 0833-2 ist vollinhaltlich in der Richtlinie VdS 2095:2022-06 übernommen und um einige spezielle Anforderungen eingeschränkt und/oder ergänzt worden. Daher wird im weiteren Text nur auf die DIN VDE-Normen Bezug genommen.

In der Baugenehmigung und im Brandschutzkonzept können natürlich abweichende Anforderungen gestellt werden, in der Regel beziehen sie sich aber nur auf die Projektierung der Anlagen und nicht auf den Betrieb.

Wie oft sind Rauchmelder zu prüfen?

Erstellen Sie für jeden Rauchmelder einen Prüfplan für die Inspektionen. Dort halten Sie die Prüfintervalle und die durchzuführenden Prüftätigkeiten fest. Dabei müssen Sie auf die Herstellervorgaben achten.

Wenn punktförmige Rauchmelder mit Driftkompensation zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eingesetzt werden, die in der Lage sind, bei Erreichen der Kompensationsgrenzen selbsttätig eine Meldung (Wartungsanforderung) auszugeben, dürfen die Zeitabstände für Inspektionen auf ein Jahr verlängert werden. Dazu muss eine mindestens zweijährige durchgängige Erfahrung mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der BMA vorliegen (Falschalarme bei maximal 1 von 200 Meldern), die lückenlos dokumentiert ist. Der Betreiber muss zusichern, dass bei einer Nutzungsänderung oder baulichen Änderung das Sicherungskonzept angepasst wird. Ausfall oder Störungen der Anlage müssen einer ständig besetzten Stelle gemeldet werden, die die unverzügliche Instandsetzung veranlasst.

Welchen Umfang hat die Rauchmelderprüfung?

Die Prüfintervalle der Brandmeldeanlagen betragen nach DIN VDE 0833-1 12 Monate. Mindestens einmal jährlich sollen dabei also alle Melder ausgelöst werden. In der Praxis werden bei vierteljährlichen Inspektionsintervallen dabei bei jeder Inspektion ein Viertel der Melder ausgelöst, um bei jeder Inspektion in etwa den gleichen Prüfaufwand zu haben. Neben der Funktionsprüfung wird auch eine visuelle Prüfung (äußere Schäden, Beschriftung, Anbringung, Abstand zu Einrichtungen usw.) durchgeführt.

Wann müssen Sie Rauchmelder austauschen?

Soweit nicht automatische Fehlermeldungen der Rauchmelder an der Brandmeldezentrale auftreten und sie aus diesem Grund ausgetauscht werden, müssen Rauchmelder regelmäßig entsprechend den Herstellerangaben ausgetauscht werden. Wie oben beschrieben, soll dadurch die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der BMA gewährleistet werden.

Die Austauschfristen können verlängert werden bis zum Auftreten von Fehlermeldungen, wenn bei der jährlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit eines Brandmelders ein vom Hersteller vorgegebenes Prüfverfahren angewandt wird, mit welchem das vom Hersteller nach dem entsprechenden Normenteil der Normenreihe DIN EN 54 festgelegte Ansprechverhalten überprüft und nachgewiesen werden kann.

Können diese Prüfverfahren nicht angewandt werden, können automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung mit Anzeige bei einer zu großen Abweichung bis zu acht Jahre im Einsatz bleiben, wenn die Funktionsfähigkeit des Brandmelders nachgewiesen ist.

Haben automatische punktförmige Brandmelder keine Verschmutzungskompensation und keine automatische Kalibrierung, müssen sie nach fünf Jahren ausgetauscht werden.

Ausgetauschte Melder dürfen wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen wurden.

Der Austausch der Melder wird in der Regel von den Wartungstechnikern im Rahmen der regelmäßigen Wartungen durchgeführt und muss vom Betreiber nicht gesondert beauftragt werden. Daher ist es wichtig, dass für die BMA ein Prüfplan (siehe oben) erstellt wird und vorliegt.

Wo finden Sie weitere Infos zur Prüfung von Rauchmeldern?

Informationen über die Prüfintervalle und den Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten können in der Anlagen- und Bauteildokumentation gefunden werden, die vom Anlagenerrichter dem Betreiber bei der Inbetriebnahme der BMA zu übergeben ist. In der Praxis werden diese Dokumente insbesondere bei Neuanlagen häufig dem Fachplaner oder dem Generalunternehmer übergeben. In diesem Fall haben diese die Dokumentation dem Betreiber zu übergeben. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass ihm die Dokumentation vorliegt. Die Dokumentation muss spätestens bei der Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen vorgelegt werden.

Wer darf Rauchmelder prüfen?

Die Verantwortung zur Durchführung der Inspektionen liegt beim Betreiber. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die Arbeiten von geeigneten Firmen durchgeführt werden.

Dokumentation der Rauchmelderprüfung

Die durchgeführten Tätigkeiten müssen im Betriebsbuch dokumentiert werden. Bei wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen müssen die durchgeführten Inspektionen nachgewiesen werden können. Dazu kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch die Anlagen- und Bauteildokumentation (siehe oben) vorliegt.

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Autor*innen: Ansgar Richter, WEKA Redaktion