29.04.2020

Landesbauordnung Baden-Württemberg – aktuelle Änderungen 2020

Landesbauordnung Baden-Württemberg: Seit Anfang 2020 sind acht geänderte amtliche Vordrucke für die Baugenehmigung in Baden-Württemberg erforderlich. Bauantragssteller müssen diese Änderungen bei ihren Vorhaben am Bau stets berücksichtigen, da die jeweiligen Landesbauordnungen die aktuellen Formulare fordern. Wir informieren Sie über alle wichtigen Änderungen und Vorschriften.

Landesbauordnung Baden-Württemberg

Landesbauordnung Baden-Württemberg 2020: Änderungen in Vordrucken und Formularen

In regelmäßigen Abständen werden die Voraussetzungen für Baugenehmigungen in Baden-Württemberg durch Gesetze im Baurecht oder eine entsprechende Regelung in der LBO Baden-Württemberg angepasst. Diese Änderungen führen zu neuen Formularen, welche Architekten, Bauherren oder Bauplaner für den Bauantrag beim Amt benötigen. Doch nicht nur gesetzliche Vorgaben haben sich geändert. Die Ämter oder das zuständige Ministerium formulierten auch bestimmte Passagen neu.

Kurz: Redaktionelle wie gesetzliche Anpassungen führen dazu, dass Sie für die Baugenehmigung die aktuellsten Formulare verwenden müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Inhalte seit Anfang 2020 in der Landesbauordnung BW geändert wurden.

LBO Baden-Württemberg: Welche Inhalte haben sich 2020 geändert?

Gleich acht Formulare wurden im Zuge der Novellierung im Bauordnungsrecht für Baden-Württemberg angepasst und erneuert.

  1. Kenntnisgabeverfahren
  2. Abbruch baulicher Anlagen
  3. Antrag Baugenehmigung vereinfachtes Verfahren
  4. Antrag auf Baugenehmigung/Bauvorbescheid
  5. Lageplan schriftlicher Teil
  6. Baubeschreibung
  7. Technische Angaben über Feuerungsanlagen
  8. Angaben zu gewerblichen Anlagen

In den neuen Formularen wurden nicht nur bisherige Formulierungen angepasst, sondern es sind auch angepasste Anforderungen im Bauordnungsrecht mit eingeflossen.

Was wird in der Bauordnung für Baden-Württemberg geregelt?

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg und ihre Folgeverordnungen regeln das Bauordnungsrecht für den Wohnungsbau und den Bau anderer Immobilien. Die LBO hat zum Ziel, dass die Bebauung die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht einschränkt und durch das Bauen weder Leben noch Gesundheit gefährdet werden.

Die LBO regelt die Aufgaben aller Unternehmen und Personen, die am Bau beteiligt sind. Darüber hinaus werden in der Gesetzesvorlage die Aufgaben der jeweiligen Baurechtsbehörden definiert. Schließlich gibt die Landesbauordnung in Baden-Württemberg vor, wie ein Baugenehmigungsverfahren abläuft und in welchen Fällen es sich um verfahrensfreie Bauvorhaben handelt.

Wichtige Fragen, die das Bauordnungsrecht in Baden-Württemberg beantwortet:

  • Welche Anforderungen gelten für das Grundstück und die Gebäude, die darauf errichtet werden? Hier spielen z.B. Abstandsfläche oder die Art der baulichen Nutzung sowie die Erschließung eine wichtige Rolle.
  • Welche Anforderungen gelten an Wohnungen, Anlagen oder einzelne Räume? Hier setzt die Bauordnung in Baden-Württemberg vor allem auf gesundes Wohnen, bei welchem wichtige Vorgaben zu Schall- oder Wärmeschutz sowie Raumhöhen und der Belichtung gemacht werden.
  • Welche Anforderungen gelten für die Bauausführung der Anlagen und Gebäudeteile? Dieser Aspekt berücksichtigt z.B. Vorgaben für den Brandschutz oder die Verkehrssicherheit.

Mit der Neuregelung 2019 der Landesbauordnung in Baden-Württemberg setzte die Landesregierung neue Akzente im Baurecht. So wurde u.a. das Kenntnisgabeverfahren eingeschränkt. Außerdem wurden durch Erlasse die Anforderungen an Bauprodukte angepasst. Seither ist es für Bauplaner und Architekten sowie die Wirtschaft z.B. einfacher, regenerative Energien und Bauprodukte aus Holz einzusetzen.

Die wichtigsten Neuerungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg seit 2019 im Überblick

Die Novelle der LBO trat mit dem Gesetzt zur Neuregelung der Landesbauordnung 18.07.2019 in Kraft. Hier einige Beispiele:

  • Barrierefreiheit: Demnach müssen z.B. in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen die Wohneinheiten in einem Geschoss barrierefrei erreichbar sein.
  • Stellplätze: Bauplaner müssen Stellplätze für Kinderwagen und Gehhilfen einberechnen sowie Kfz-Stellplätze in Fahrradstellplätze umwandeln.
  • Baustoff Holz: Feuerbeständiges Holz (F90) darf in Decken oder tragenden Bauteilen ohne Brandschutzbekleidung verbaut werden.
  • Regenerative Energien: Solaranlagen können verfahrensfrei installiert werden.
  • Begrünung: Bauliche Anlagen müssen durch Dach- oder Fassadenbegrünung begrünt werden, wenn die Begrünung des Grundstücks nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.
  • Kenntnisgabeverfahren: Dieses Verfahren wurde eingeschränkt, sodass für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren Anwendung findet.

Bauämter in Baden-Württemberg erwarten aktuelle Formulare

Wer in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt stellt, muss dafür aktuelle Formulare verwenden. Dies ist entscheidend, da sonst Bauanträge abgelehnt werden können. Ablehnungen haben längere Wartezeiten zur Folge, wodurch sich die gesamte Bauplanung verzögern kann.

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Autor*in: WEKA Redaktion