Jetzt gilt die neue Baunutzungsverordnung 2017 – sie bringt mehr Spielräume für die Planung
Die Baunutzungsverordnung ist eine der wichtigsten Säulen des Bauplanungsrechts. Sie liefert die notwendigen Bestandteile, um in den Bauleitplänen die Art und das Maß der Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen näher zu bestimmen.

Mit der neuen Baunutzungsverordnung 2017 sind ab sofort neue Spielräume für die Planung gegeben
Die neu geschaffene Baurechtskategorie Urbane Gebiete ermöglicht jetzt
• die Planung von zusätzlichem Wohnraum in stark verdichteten Gebieten
• in Gewerbegebieten Wohnraum zu planen und Gebäude als Wohnraum zu nutzen
• Dachaufstockungen leichter zu planen und durchzusetzen
Eine weitere Neuerung stellt klar, dass Ferienwohnungen in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt sind. Gemeinden erhalten jetzt mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen
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