Freianlagen Ausführungsplanung

Der Begriff Ausführungsplanung stellt auf eine ausführungsreife Lösung ab und sollte allein mit diesem Sprachgebrauch Verwendung finden. Die sinngemäß in der Praxis verwendeten Bezeichnungen wie Detailplanung, Werkplanung etc. sind dem Oberbegriff nachgeordnete Leistungen und bedürften insbesondere mit dem Wort Werkplanung einer zweifelsfreien Abgrenzung von den Werkplanungen/Werkstattzeichnungen von ausführenden Gewerken.
Eine Ausführungsplanung im Sinne der Leistungsphase 5 HOAI ist grundsätzlich aufbauend auf den Vorleistungen einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erarbeiten und kann schwerlich bzw. nur unter besonderen Umständen, d.h. Einarbeitungsaufwand als Einzelleistung erbracht werden.
Wesentliches Merkmal einer Ausführungsplanung ist die kontinuierliche Fortführung der Planungsziele und der dokumentierten Entwurfsplanungsergebnisse.
In der Praxis treten hierzu immer wieder Überlagerungsprobleme auf, weil beispielsweise auftraggeberseitige Änderungsanordnungen zur Ausführungsplanung tatsächliche Rückgriffe auf gebotene, konzeptionell erforderliche Entwurfsgedanken bedeuten und als Selbstverständlichkeit einer Verfeinerung der Planung betrachtet werden.
Für alle Grundteilleistungen der Phase 5, insbesondere zum Fortschreiben der Ausführungsplanung, sind deshalb eine analytische Bewertung und ein rechtzeitiger Klärungsbedarf zu empfehlen wie dies unter den weiteren frei zu vereinbarenden Leistungen aufgelistet ist.
Von gewisser Erheblichkeit werden
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