18.10.2023

Fliegende Bauten nach DIN VDE 0100-740

Ob Karussell, Zirkuszelt oder Festivalbühne: Für fliegende Bauten gelten besondere Bestimmungen, die in der DIN VDE 0100-740 festgelegt sind. Einen Überblick über die Anforderungen und Schutzmaßnahmen der Elektrosicherheit bei fliegenden Bauten bietet dieser Fachbeitrag.

Fliegende Bauten

Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-740

Fliegende Bauten im Sinne der DIN VDE 0100-740 sind dadurch charakterisiert, dass es sich um Objekte handelt, die zum Transport zerlegbar sind. Die Objekte sind bestimmt zum wiederholten, vorübergehenden Aufbau auf Jahrmärkten, in Zirkussen oder Vergnügungsparks. Dazu zählen insbesondere:

  • Fahrgeschäfte
  • Zelte
  • Stände
  • Buden
  • Bühnen

Für solche fliegende Bauten und ihre Elektrosicherheit gilt die DIN VDE 0100-740 (VDE 0100-740):2007-10 mit dem Titel „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-740: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse“.

Die Norm gilt nicht für die Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart. Wagen nach Schaustellerart werden als Fahrzeug oder mobile Baueinheit gewertet und fallen damit in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-717. Von Schaustellern genutzte Wohnwagen werden als gewöhnliche (Motor-)Caravans im Sinne der DIN VDE 0100-721 betrachtet. In der Praxis sind Überschneidungen mit dem Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-711 („Ausstellungen, Shows und Stände“) möglich.

Wahl der Betriebsmittel in fliegenden Bauten

Für Betriebsmittel in fliegenden Bauten ist generell eine Schutzart von mindestens IP 44 vorzusehen. Um eine übermäßige Nutzung von Mehrfachsteckdosen zu vermeiden, kann als Richtwert etwa eine Steckdose pro Quadratmeter Grundfläche bzw. Meter Wandlänge angenommen werden.

Trenneinrichtung

Um im Bedarfsfall jede einzelne Vergnügungseinrichtung oder jeden Stromkreis im Freien freischalten zu können, ist für diese eine Trenneinrichtung vorzusehen. Diese muss allpolig, also einschließlich des Neutralleiters, schalten. Sie muss gegen ein unbeabsichtigtes Wiedereinschalten gesichert werden können.

Die Trenneinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Steckvorrichtungen können ebenfalls die Funktion einer Trenneinrichtung erfüllen. Dabei ergibt sich aus der Zugänglichkeitsforderung, dass dann der Verteiler nicht verschlossen sein darf.

Fliegende Bauten: Anforderungen an Leitungen

In Außenbereichen müssen Leitungen eine Bemessungsspannung von mindestens 450/700 Volt aufweisen. In geschützten Bereichen innerhalb fliegender Bauten genügen bereits 300/500 Volt.

Wo beim Aufbau oder Betrieb mit Bewegungen oder Erschütterungen der Leitungen zu rechnen ist, sind Typen mit flexiblen Leitern einzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass entsprechend geeignete Klemmen verwendet oder die flexiblen Leitern mit Aderendhülsen oder Kabelschuhen versehen werden.

Überlastschutz der Betriebsmittel in fliegenden Bauten

Überlastungen und daraus resultierende Brandgefahren müssen vermieden werden. Deshalb muss die Zuordnung von Überstrom-Schutzeinrichtungen zu den verwendeten Querschnitten unter Berücksichtigung der Verlegebedingungen kontrolliert werden.

Achtung:

Insbesondere Adapter auf Kupplungen mit kleinerem Nennstrom oder unterdimensionierte Querschnitte in selbst gefertigten Verlängerungsleitungen sind häufig anzutreffen. Ebenso werden Passeinsätze in Sicherungssockeln gelegentlich zu groß gewählt oder ganz weggelassen, die eigentlich ein Einsetzen unzulässig großer Sicherungseinsätze verhindern sollen.

Schutz gegen elektrischen Schlag

Durchströmungen von Personen werden in der Regel dadurch vermieden, dass entweder die aktiven Teile doppelt oder verstärkt isoliert ausgeführt sind oder eine metallische Umhüllung vorhanden ist, die mit dem Schutzleiter verbunden ist. Im Rahmen der Prüfung ist die Unversehrtheit der doppelten bzw. verstärkten Isolierung durch eingängiges Besichtigen nachzuweisen und zu dokumentieren.

Schutzpotenzialausgleichsleiter in fliegenden Bauten

Grundvoraussetzung für weitere Messungen ist, dass alle Schutzleiterverbindungen niederohmig durchgängig sind. Um Probleme durch korrodierte Kontakte zu erkennen, sollte ein Abgleich mit dem aus Leiterlänge und Leiterquerschnitt zu erwartendem rechnerischen Wert erfolgen.

Fliegende Bauten: Das gilt für den Erdungswiderstand

Werden eigene Erder errichtet, so sind diese mittels eines geeigneten Verfahrens zu überprüfen. Insbesondere im TT-System ist diese Messung von Bedeutung, hängt doch die resultierende Berührspannung direkt von Erdungswiderstand und RCD-Bemessungsdifferenzstrom ab.

Isolationsmessung

Der Nachweis der Trennung der aktiven Leiter von berührbaren, leitfähigen Teilen oder dem Erdpotenzial erfolgt durch eine Isolationsmessung. Dazu werden die aktiven Leiter miteinander verbunden und eine Prüfspannung von 500 Volt gegen Erdpotenzial bzw. Schutzleiter angelegt. Im Fall empfindlicher elektronischer Schaltungen kann die Prüfspannung reduziert werden oder die Prüfung ganz entfallen.

Die allermeisten Betriebsmittel sollten eine Spannung von 250 Volt jedoch problemlos verkraften, da sie im Normalbetrieb anliegt. Der Messwert sollte nach Möglichkeit die Messbereichsgrenze überschreiten oder zumindest deutlich im mehrstelligen Megaohm-Bereich liegen. Andernfalls liegt wahrscheinlich eine deutliche Verschmutzung oder eingedrungene Feuchtigkeit vor.

Bei der Isolationsmessung ist zu beachten, dass sämtliche Schalter nach Möglichkeit geschlossen sind. Anlagenteile hinter Schützen und ähnlichen, elektrisch betätigten Schalteinrichtungen werden dabei nicht erfasst und müssen separat gemessen werden.

Fliegende Bauten: Automatische Abschaltung im Fehlerfall

In der DIN VDE 0100-740 werden Fehlerstrom-Schutzschalter mit 300 mA Bemessungsdifferenzstrom für das Verteilungsnetz sowie 30-mA-Typen vor den meisten Betriebsmitteln verlangt. In aller Regel wird damit ein Körperschluss durch einen vorgeschalteten RCD abgeschaltet werden können, sodass eine Betrachtung von Schleifenwiderstand und Ansprechstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung innerhalb der geforderten Abschaltzeit nicht mehr von Bedeutung ist.

Vielmehr konzentriert sich die Prüfung nun auf die Kontrolle der Fehlerstrom-Schutzschalter. Hierzu muss zunächst geklärt werden, ob durch nachfolgende Frequenzumrichter eine auch auf Gleichströme reagierende Ausführung erforderlich ist. Ebenso stellt sich die Frage, ob weitere RCDs nachfolgen und ein selektiver Typ zu verwenden ist.

Messtechnisch erfolgt anschließend eine Erfassung von Ansprechstrom, Abschaltzeit und der auftretenden Berührspannung. Je nach Messgerät wird diese für den festgestellten Auslösestrom oder umgerechnet auf den Bemessungsdifferenzstrom angegeben. Zur Beurteilung ist letztere Darstellung heranzuziehen. Die so ermittelte und ggf. umgerechnete Berührspannung ist insbesondere im TT-System zu dokumentieren und auf Einhaltung der Grenze von 50 Volt zu überprüfen.

Die Erfassung der Auslösezeiten des RCD ist verbindlich. Hierzu wird die Verwendung des fünffachen Werts des Bemessungsdifferenzstroms empfohlen.

Schutzkleinspannung und Schutztrennung

Bei diesen Schutzmaßnahmen ist es von größter Bedeutung, die sichere Trennung von der Netzspannung durch eine Isolationsmessung nachzuweisen. Daneben muss ebenso überprüft werden, ob die verwendete Spannung tatsächlich ihrem ungefährlichen Nennwert entspricht und nicht durch verwechselte Betriebsmittel deutlich höhere Spannungen auftreten.

Autor*in: Thorben Gruhl